Mikroprojekte
Mikroprojekte fördern eintägige Workshops und Formate zur Stärkung des freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements in Sportvereinen, Fachverbänden und Sportbünden in Niedersachsen. Anträge sind fortlaufend möglich. Gefördert werden bis zu 2.000 € und maximal 80 % der förderfähigen Ausgaben.
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Förderkriterien
Förderziel
Stärkung des freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements in Sportvereinen, Fachverbänden und Sportbünden durch finanzielle Unterstützung für eintägige Workshops und Weiterentwicklungsformate für Engagierte.
Förderfähige Ausgaben
- Honorarkosten
- Personalkosten
- Sachkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Alkoholische Getränke
- Pfand
- Trinkgelder
- Gutscheine
- Eigenbelege
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mitgliedschaft im LandesSportBund Niedersachsen e.V.
- gültiger Freistellungsbescheid
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Mikroprojekt-Antrag
- Finanzierungsplan
- Nachweis der Mitgliedschaft
- Freistellungsbescheid
Beschreibung
In Niedersachsen erhalten Sportvereine, Fachverbände und Sportbünde unter dem Dach von Mitgliedern des LandesSportBundes bis zu 2.000 € finanzielle Unterstützung für eintägige Workshops und Weiterentwicklungsformate zur nachhaltigen Stärkung freiwilligen Engagements. Mit einer Förderquote von 80 % deckt das Programm Honorarkosten, Personalkosten und Sachkosten ab, um Methoden der Personalgewinnung zu erproben, Qualifikationsangebote anzubieten und Vereinsstrukturen fit für die Zukunft zu machen. Dabei umfasst das Spektrum thematische Impulse zu gesellschaftlicher Teilhabe, demokratischem Miteinander, Arbeit & Soziales sowie Kultur & Medien. Beispiele reichen von Trainings zur Mitgliederbindung über innovative Imageprojekte bis hin zu diversitätssensiblen Formaten, die unterrepräsentierte Gruppen gezielt adressieren. Eine fortlaufende Antragsmöglichkeit ermöglicht kurzfristige Planung und rasche Umsetzung kreativer Vorhaben.
Interessenverbände oder sonstige Vereine mit Mitgliedschaft im LandesSportBund Niedersachsen e. V. und gültigem Freistellungsbescheid können Förderanträge jederzeit einreichen. Voraussetzung ist ein ausführlicher Mikroprojekt-Antrag inklusive Finanzierungsplan, Nachweis der Landessportbund-Mitgliedschaft und Steuernachweis. Förderfähig sind Honorarkosten, Personalkosten und Sachkosten gemäß Richtlinien, während alkoholische Getränke, Pfand, Trinkgelder, Gutscheine und Eigenbelege ausgeschlossen bleiben. Eine transparente Abrechnung, die raummietliche Ausgaben, Verpflegung und Reisekosten nach Kilometerpauschalen nachvollziehbar dokumentiert, sichert die ordnungsgemäße Mittelverwendung. Projekte sollten erst nach Zuwendungsbescheid beginnen, da Ausgaben vor Förderzusage nicht anerkannt werden. Durch die klare Förderstruktur und fortlaufende Bewilligung werden Engagierte befähigt, innovative Konzepte effizient und wirksam in die Praxis umzusetzen.
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