Zuschuss

Milchkuhalpungsprämie

Beitrag für die Alpung von Milchkühen in Tirol mit 100 € pro gealpter Kuh. Antragstellung im Rahmen der Ausgleichszulage möglich bis 31.12.2027.

Umwelt-/Naturschutz Klimaschutz Tierschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2027
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Tirol
Fördersumme: 100 € pro gealpter Milchkuh

Förderziel

Förderung der Almbewirtschaftung durch finanzielle Abgeltung der geringeren Milchleistungen und der zusätzlichen Arbeit, Verringerung von Ammoniak- und Treibhausgasemissionen, Förderung der Tiergesundheit, Erhalt der Alm als Erholungsraum und Bereitstellung von hochwertiger Almmilch als Basis für Spezialprodukte.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einhalten der Bestimmungen der Sonderrichtlinie Ausgleichszulage (Geschäftszahl 2023-0.547.939)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vorlage des Förderungsantrags zur Ausgleichszulage

Beschreibung

Die Milchkuhalpungsprämie unterstützt landwirtschaftliche Unternehmen in Tirol bei der traditionellen Almbewirtschaftung und honoriert jede gealpte Milchkuh mit einem Zuschuss in Höhe von 100 €. Diese Förderung kompensiert geringere Milchleistungen und zusätzlichen Arbeitsaufwand auf Bergweiden, trägt zur Reduktion von Ammoniak- und Treibhausgasemissionen bei und stärkt nachhaltig die Tiergesundheit. Gleichzeitig trägt sie dazu bei, die Almflächen als attraktive Erholungsräume zu erhalten und liefert hochwertige Almmilch als Basis für regionale Spezialprodukte. Mit einem Gesamtbudget von 16 Mio. €, verankert im Tiroler Landwirtschaftsgesetz (§ 9 LGBL. Nr. 3/1975) und im Rahmen der Sonderrichtlinie Ausgleichszulage (Geschäftszahl 2023-0.547.939), fördert das Land Tirol eine ökologische und ökonomische Stärkung der Almwirtschaft sowie die Biodiversität der Bergregionen.

Die Prämie richtet sich an landwirtschaftliche Betriebe, die im Rahmen der Sonderrichtlinie Ausgleichszulage Milchkühe auf Almen weiden lassen und die Bestimmungen für benachteiligte Gebiete einhalten. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich, da die Milchkuhalpungsprämie im Zuge der Ausgleichszulage bis zum 31. Dezember 2027 beantragt werden kann. Als Nachweis dienen die Alm-/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste und die Alm-/Weidemeldung. Einzureichende Unterlage ist ausschließlich der reguläre Förderungsantrag zur Ausgleichszulage. Die Auszahlung erfolgt über die Agrarmarkt Austria nach erfolgter Abwicklung durch das Amt der Tiroler Landesregierung. Dieses Angebot bietet eine wertvolle Gelegenheit, ökologische Verantwortung und wirtschaftliche Stabilität in der Tiroler Almwirtschaft zu verbinden.

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