Zuschuss

Mildtätige Unterstützung

Finanzielle Unterstützung für Komponist*innen, Musikstudierende sowie aktive oder ehemalige Berufsmusiker*innen und Künstler*innen in nachweislich akuter sozialer oder wirtschaftlicher Notlage. Anträge schriftlich mit Einkommensnachweisen möglich.

Soziales Kultur Musik

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Die Franz Grothe-Stiftung gewährt im Rahmen ihrer mildtätigen Zwecke finanzielle Unterstützung an Komponist*innen, Musikstudierende sowie aktive oder ehemalige Berufsmusiker*innen und Künstler*innen in nachweislich akuter sozialer oder wirtschaftlicher Notlage.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis einer akuten wirtschaftlichen oder sozialen Notlage
  • Vollständige Darstellung der finanziellen Situation
  • Schriftlicher Antrag mit aktuellen Einkommensnachweisen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Aktuelle Einkommensnachweise
  2. Ggf. weitere relevante Unterlagen

Bewertungskriterien

  • Nachweis der Notlage
  • Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der finanziellen Unterlagen

Beschreibung

Die Franz Grothe-Stiftung unterstützt bundesweit Komponist:innen, Musikstudierende sowie aktive oder ehemalige Berufsmusiker:innen und Künstler:innen, die sich nachweislich in einer akuten sozialen oder wirtschaftlichen Notlage befinden. Als mildtätiger Zuschuss richtet sich das Förderinstrument an Privatpersonen, die ihre finanzielle Situation transparent darlegen können. Gefördert werden Ausgaben, die unmittelbar zur Linderung der Not beitragen, beispielsweise für Lebenshaltungskosten, Studiengebühren oder künstlerische Projekte, wenn keine andere Unterstützung möglich ist. Die Stiftung setzt damit einen Schwerpunkt auf die soziale Absicherung von Personen, deren künstlerische Tätigkeit aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten gefährdet ist.

Für die Antragstellung ist eine schriftliche Einreichung erforderlich, bei der die aktuelle Einkommenslage sowie gegebenenfalls weitere relevante Unterlagen vollständig und nachvollziehbar aufgeführt werden. Die Bewertung erfolgt anhand folgender Kriterien: Nachweis der akuten Notlage und Vollständigkeit der finanziellen Unterlagen. Es existiert keine Bewerbungsfrist, Anträge können fortlaufend eingereicht werden. Ziel ist eine zügige Entscheidung, um schnelle Hilfe zu ermöglichen. Interessierte Privatpersonen senden ihren Förderantrag zusammen mit allen erforderlichen Nachweisen direkt an die Franz Grothe-Stiftung.

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