Mitfinanzierung der 24-h-Betreuung für langzeitbeatmete Klient:innen
Förderung für beatmungspflichtige Personen in Tirol zur Mitfinanzierung der 24-h-Betreuung; formlos schriftlich antragsbar; Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Diese Förderung soll Menschen, die an eine Langzeitbeatmung gebunden sind, ein Leben zuhause ermöglichen und pflegende Angehörige entlasten.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten der 24-h-Betreuung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Beatmungspflichtig
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt
- Hauptwohnsitz in Tirol
- Keine stationäre Unterbringung möglich oder zumutbar
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vor- und Zuname der beatmungspflichtigen Person
- Sozialversicherungsnummer
- Geburtsdatum
- Wohnadresse (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
- Staatsangehörigkeit
- Familienstand/Lebensumstände
- Pflegegeldbescheid
- Angebot über die Kosten der 24-h-Betreuung
- Zusage der Bundesförderung (kann nachgereicht werden)
Beschreibung
Die Mitfinanzierung der 24-Stunden-Betreuung für langzeitbeatmete Klient:innen in Tirol unterstützt beatmungspflichtige Personen dabei, den Alltag zuhause zu gestalten und Angehörige nachhaltig zu entlasten. Als direkte Fördermaßnahme des Landes Tirol (in Kooperation mit dem BMSGPK) können Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Tirol jederzeit formlos schriftlich einen Zuschuss beantragen. Voraussetzung ist neben der österreichischen Staatsbürgerschaft beziehungsweise Gleichstellung die dauerhafte Notwendigkeit einer 24-h-Betreuung und die Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit einer stationären Unterbringung. Gefördert werden ausschließlich die Kosten dieser Betreuung, die sich aus einem Angebot über die 24-h-Betreuung ergeben. Der Beginn der unbefristeten Antragsfrist ist der 27. November 2023.
Für die Antragstellung werden persönliche und pflegespezifische Unterlagen benötigt, darunter Vor- und Zuname der beatmungspflichtigen Person, Sozialversicherungsnummer, Geburtsdatum, Wohnadresse, Nachweis der Staatsangehörigkeit, Familienstand sowie der Pflegegeldbescheid. Zusätzlich ist ein aktuelles Betreuungsangebot einzureichen; die Zusage einer Bundesförderung kann nachgereicht werden. Die Abteilung Pflege des Amtes der Tiroler Landesregierung bearbeitet alle eingereichten Anträge und steht bei fachlichen Rückfragen zur Verfügung. Durch diese Förderinitiative wird ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden gefördert und die pflegenden Angehörigen erfahren spürbare Entlastung.
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