Zuschuss

Mitgliedsbeitrag an das Kuratorium für Journalistenausbildung

Jährlicher Mitgliedsbeitrag an eine nationale Organisation zur Unterstützung der Aus- und Weiterbildung für journalistische Berufe in Salzburg.

Medien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
14.10.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg

Förderziel

Unterstützung der Aus- und Weiterbildung von Österreichs Journalist:innen durch finanziellen Mitgliedsbeitrag an das Kuratorium für Journalistenausbildung.

Förderfähige Ausgaben

  • Mitgliedsbeitrag

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Schriftliches Ansuchen
  • Genehmigung durch das zuständige Mitglied der Landesregierung
  • Einhaltung der Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Schriftliches Ansuchen
  2. Nachweis des rechtlichen Bestandes von Vereinen und sonstigen Organisationen (Satzungen, Statuten)
  3. Voranschlag und letzter Rechnungsabschluss
  4. Finanzierungsplan mit Gesamtkosten und Eigenleistungen
  5. Erklärung zur Bilanzoffenlegung und Rückerstattung bei Zweckwidrigkeit
  6. Datenschutzerklärung gemäß DSG 2000

Beschreibung

Mitgliedsbeitrag an das Kuratorium für Journalistenausbildung ist eine fortlaufend verfügbare Förderserie des Landes Salzburg, die darauf abzielt, die berufliche Aus- und Weiterbildung von Journalist:innen in Österreich nachhaltig zu stärken. Als Zuschuss wird jährlich der Mitgliedsbeitrag an das Kuratorium für Journalistenausbildung entrichtet, wodurch nationale Programme zur Qualifizierung von Medienfachkräften unterstützt werden. Förderberechtigt sind gemeinnützige Vereine, Interessenverbände sowie sonstige Organisationen mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Salzburg. Die Antragstellung erfolgt durch ein schriftliches Ansuchen und setzt die Genehmigung durch ein zuständiges Mitglied der Landesregierung sowie die Einhaltung der „Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg“ voraus.

Die Zuwendung fördert ausschließlich den Mitgliedsbeitrag und wird nach Vorlage folgender Unterlagen gewährt: Nachweis des rechtlichen Bestehens (Satzungen, Statuten), Voranschlag und letzter Rechnungsabschluss, detaillierter Finanzierungsplan mit Gesamtkosten und Eigenleistungen, Erklärung zur Offenlegung von Bilanzen und Rückerstattung im Falle einer Zweckwidrigkeit sowie eine Datenschutzerklärung gemäß DSG 2000. Die Auszahlung erfolgt als Einmalbetrag in der bewilligten Höhe, verbunden mit der jährlichen Offenlegung der Bilanz durch den Zuwendungsempfänger. Ein unbefristeter Antragshorizont seit dem 14. Oktober 2013 bietet Planungssicherheit. Mit dieser Förderung trägt das Land Salzburg wesentlich dazu bei, Journalist:innen fundierte Fortbildungsangebote zu sichern und damit die Qualität der Berichterstattung im öffentlichen Interesse zu stärken.

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