Mitgliedschaften bei Vereinen und Institutionen
Übernahme der jährlichen Mitgliedsbeiträge für Vereine und Institutionen zur Sicherung des Nutzens für Kärnten. Anträge können fortlaufend gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung und Erhalt von Mitgliedschaften bei regionalen und überregionalen Vereinen und Institutionen, um den Nutzen und die Zusammenarbeit für das Bundesland Kärnten zu sichern und auszubauen.
Förderfähige Ausgaben
- Mitgliedsbeiträge
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Unternehmen
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft
- Sitz oder Tätigkeit in Kärnten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Tätigkeitsberichte
Beschreibung
Die Förderung „Mitgliedschaften bei Vereinen und Institutionen“ unterstützt gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände, Vereine, Unternehmen, Stiftungen sowie öffentliche Einrichtungen in Kärnten durch die Übernahme der jährlichen Mitgliedsbeiträge. Ziel ist es, bestehende und neue Mitgliedschaften bei regionalen und überregionalen Vereinen und Institutionen zu sichern und somit den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die demokratische Mitwirkung sowie die Zusammenarbeit im Bundesland Kärnten nachhaltig zu stärken. Zu den möglichen Partnern zählen unter anderem das Österreichische Institut für Bautechnik, die Österreichische Energieagentur, das Klimabündnis Österreich oder der Auslandsösterreicher-Fonds. Die Förderung leistet einen Beitrag zur Erweiterung fachlicher Netzwerke und fördert den interinstitutionellen Austausch in wichtigen Themenfeldern wie Regionalentwicklung, Arbeit & Soziales sowie Landwirtschaft & ländliche Entwicklung.
Gefördert werden bis zu 100 % der jährlich fälligen Mitgliedsbeiträge, Anträge können fortlaufend und ohne Fristbeschränkung gestellt werden. Voraussetzung ist die Aufrechterhaltung der bestehenden Mitgliedschaft sowie ein Sitz oder eine aktive Tätigkeit in Kärnten. Als Nachweis sind aktuelle Tätigkeitsberichte einzureichen, eine Ermessensentscheidung bildet die Rechtsgrundlage der Zuwendung. Durch die kontinuierliche finanzielle Entlastung werden Partnerorganisationen entlastet, wodurch sie ihre Angebote und Projekte noch gezielter auf die Bedürfnisse der Kärntner Bevölkerung ausrichten können. Die unbefristete Fördermöglichkeit schafft Planungssicherheit und trägt dazu bei, das regionale Engagement langfristig zu festigen.
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