Mittagessensförderung
Förderung des Landes Burgenland für einkommensschwache Familien zur Ermäßigung der Mittagsessensbeiträge für Kinder in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, Primar- und Mittelschulen sowie Sonderschulen im Burgenland. Anträge ab Schuljahresbeginn bis 30.06. möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Mittagessensförderung unterstützt einkommensschwache Familien bei der Entrichtung von Mittagessensbeiträgen für Kinder in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, Primar- und Mittelschulen sowie Allgemeinen Sonderschulen im Burgenland, um Eltern in Obsorgepflicht zu entlasten und die Kinderbetreuung zu fördern.
Förderfähige Ausgaben
- Mittagsessensbeiträge
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz der obsorgeberechtigten Person und des im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindes im Burgenland
- Anspruch auf Familienbeihilfe für das Kind
- Besuch einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung, Primar- oder Mittelschule oder Allgemeinen Sonderschule im Burgenland
- Nachweisliche Anmeldung und Einnahme des Mittagessens in der entsprechenden Einrichtung
- Netto-Haushaltseinkommen liegt innerhalb der in der Richtlinie festgelegten Stufen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis über Sozialunterstützung (Mindestsicherung)
- Nachweis über von ausländischen Stellen bezogene Leistungen
- Nachweise über in Geld bezogene Unterhaltsleistungen
- Nachweis über Grundversorgungsleistungen
- Einheitswertbescheid
Beschreibung
Das Land Burgenland gewährt einkommensschwachen Familien mit Obsorgepflicht für Kinder in Kinderbildungs- und ‑betreuungseinrichtungen, Primar- und Mittelschulen sowie Allgemeinen Sonderschulen einen regelmäßigen Zuschuss zu den Mittagsessensbeiträgen. Durch eine abgestufte Förderquote von 25 % bis 75 % wird die finanzielle Belastung bei der täglichen Verpflegung signifikant gemindert, um Eltern und Erziehungsberechtigte zu entlasten und gleichzeitig die Kinderbetreuung nachhaltig zu fördern. Die Unterstützung ist jeweils auf ein Kindergarten- bzw. Schuljahr begrenzt und wird direkt im Rahmen der Essensabrechnung berücksichtigt. Mit einer Projektdauer von 12 Monaten stellt das Programm sicher, dass Familien über einen längeren Zeitraum hinweg verlässliche Hilfe erhalten.
Voraussetzung für die Förderung sind der Hauptwohnsitz im Burgenland sowie ein Anspruch auf Familienbeihilfe für das betreffende Kind. Darüber hinaus muss eine nachweisliche Anmeldung und Inanspruchnahme des Mittagessens in der jeweiligen Einrichtung erfolgen, während das Netto-Haushaltseinkommen innerhalb der festgelegten Stufen liegen muss. Zur Antragstellung, die ab dem ersten Schultag eines Schuljahres bis spätestens 30. Juni des laufenden Schuljahres möglich ist (Beginn der Frist: 04.09.2023), sind unter anderem Nachweise über Sozialunterstützung, von ausländischen Stellen bezogene Leistungen, in Geld bezogene Unterhaltsleistungen, Grundversorgungsleistungen sowie ein Einheitswertbescheid einzureichen. Der einmal jährlich zu stellende Antrag wird beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung EU, Gesellschaft und Förderwesen, eingereicht und sobald alle Unterlagen geprüft sind, eine verbindliche Förderzusage erteilt.
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