Mittelschulunterstützung
Die Stadt Villach gewährt sozial bedürftigen Schüler:innen an höheren Schulen (Oberstufe) bis zur Matura eine Schülerbeihilfe ab dem 10. Schuljahr bzw. Heimbeihilfe ab dem 9. Schuljahr. Anträge bis 15. Oktober eines jeden Jahres möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung sozial bedürftiger Schüler:innen an höheren Schulen (Oberstufe) bis zur Matura durch Gewährung einer Schülerbeihilfe ab dem 10. Schuljahr bzw. Heimbeihilfe ab dem 9. Schuljahr.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Schüler:in mit Wohnsitz in Villach
- Besuch einer AHS, BHS, LA für Sozialberufe, Erzieherbildung oder Fremdenverkehr
- Bedürftigkeit: Familiennettoeinkommen exklusive Familienbeihilfe unter 1.215 €, zuzüglich 176 € für jedes weitere Familienmitglied ohne eigenes Einkommen
- Notendurchschnitt nicht schlechter als 2,8
- Mindestens 10. Schulstufe (bzw. 9. bei Heimbeihilfe)
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kopie des Monatseinkommens bzw. des Jahreseinkommens
- Letztes Jahreszeugnis
Beschreibung
In Kärnten unterstützt die Stadt Villach sozial bedürftige Schüler:innen an höheren Schulen der Oberstufe bis zur Matura mit einer zweistufigen Beihilfe: ab der 10. Schulstufe wird eine Schülerbeihilfe gewährt, ab der 9. Schulstufe eine Heimbeihilfe. Diese Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und soll chancengerechte Bildungswege ermöglichen. Die Abteilung Bildung der Stadt Villach verantwortet die Umsetzung und richtet sich dabei gezielt an junge Menschen, deren finanzielle Situation eine Ausbildung erschwert. Mit der Mittelschulunterstützung werden Ausgaben für den Schulbesuch abgedeckt und eine stabile Lernumgebung gefördert.
Berechtigt sind Schüler:innen mit Hauptwohnsitz in Villach, die eine Allgemein- oder Berufsbildende Höhere Schule, eine Landesakademie für Sozialberufe, eine Erzieher:innenausbildung oder eine Tourismusschule besuchen. Voraussetzung ist ein Familiennettoeinkommen (ohne Familienbeihilfe) von unter 1.215 €, zuzüglich 176 € für jedes weitere familienangehörige Mitglied ohne eigenständiges Einkommen, sowie ein Notendurchschnitt bis maximal 2,8. Die Förderung gilt ausschließlich im ersten Bildungsweg und erfordert die Vorlage des letzten Jahreszeugnisses sowie eines Nachweises über das Monats- oder Jahreseinkommen. Anträge werden jährlich bis zum 15. Oktober eingereicht. Die Höhe der Beihilfe orientiert sich an der Anzahl der Ansprechpersonen und der verfügbaren Budgetmittel.
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