Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein (MSH)
Bereitstellung von Beteiligungskapital für etablierte mittelständische Unternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein. Beteiligungsvolumen von 750.000 € bis 2.000.000 €. Investitionsphase bis zum 31.12.2037.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein stellt Beteiligungskapital für etablierte mittelständische Unternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein oder für in Schleswig-Holstein investierende Unternehmen bereit. Die Beteiligungen können zur Finanzierung von Investitionen, Umsatzwachstum, Eigenkapitalstärkung oder Management-Buy-Out/Management Buy-In eingesetzt werden.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen
- Umsatzwachstum
- Eigenkapitalstärkung
- Management-Buy-Out / Management Buy-In
Nicht förderfähige Ausgaben
- Sanierungen
- reine Ablösung bestehender Bankverbindlichkeiten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
- Unternehmensbestehen in der Regel seit mindestens 5 Jahren
- Jahresumsatz zwischen 10 Mio. € und 100 Mio. €
- starke Marktposition sowie Wachstums- und Ertragspotenzial
- Sanierungen und reine Ablösung bestehender Bankverbindlichkeiten sind ausgeschlossen
Beschreibung
Der Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein (MSH) stellt etablierten mittelständischen Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein Beteiligungskapital zwischen 750.000 € und 2 Mio. € zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Branchen, die in der Regel seit mindestens fünf Jahren bestehen und einen Jahresumsatz zwischen 10 Mio. € und 100 Mio. € vorweisen. Das Angebot umfasst überwiegend stille, in Einzelfällen auch offene Beteiligungen mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren, wobei ab dem sechsten Jahr eine ratierliche Tilgung möglich ist. Die Investitionsphase läuft bis zum 31. Dezember 2037, Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Das Kapital kann zur Finanzierung von Wachstumsvorhaben wie Investitionen, Umsatzsteigerung, Stärkung der Eigenkapitalbasis sowie Management-Buy-Out/Buy-In genutzt werden. Voraussetzung für eine Förderung ist eine nachweislich starke Marktposition sowie vorhandenes Wachstums- und Ertragspotenzial. Reine Unternehmenssanierungen und Ablösungen bestehender Bankverbindlichkeiten bleiben unberücksichtigt. Als Gesellschafter wirken das Land Schleswig-Holstein, die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), alle Institutsgruppen der Kreditwirtschaft und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH zusammen. Interessierte Unternehmen erhalten detaillierte Informationen sowie Antragsunterlagen direkt bei der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein oder der Investitionsbank Schleswig-Holstein.
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