Mitwirkung im Katastrophenschutz (RL KatSZuwendungen)
Zuschüsse für Hilfsorganisationen, Träger und Behörden in Sachsen zur Stärkung des Katastrophenschutzes. Anträge bis 30.11. für das Folgejahr, Führerscheine bis 31.03.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung der im Katastrophenschutz beteiligten Organisationen und Körperschaften bei Ausstattung, Trägerschaft, Ausbildung und Nachwuchsarbeit, Erwerb von Fahrerlaubnissen und Errichtung von Unterbringungsgebäuden.
Förderfähige Ausgaben
- Unterbringung und Unterhaltung von Katastrophenschutzausstattung
- Übernahme der Trägerschaft von Katastrophenschutzeinheiten, Werbung und Ausbildung
- Beschaffung von Ausstattung
- Maßnahmen der Nachwuchsarbeit und Schülersanitätsdienst
- Erwerb einer Fahrerlaubnis Klasse C/CE für ehrenamtlich Helfende
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Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mitwirkung im Katastrophenschutz
- Abschluss einer Überlassungsvereinbarung für Ausstattung
- Ausstattungsgegenstände müssen in der SMI-Liste enthalten sein
- Nachwuchsarbeit orientiert an Katastrophenschutz und altersgerecht
- Vorliegen einer Führerschein Klasse B und entsprechender Bedarf für Klasse C/CE
Beschreibung
Das Förderangebot des Freistaats Sachsen richtet sich an gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die sich im Katastrophenschutz engagieren und ihre Einsatzbereitschaft nachhaltig erhöhen möchten. Es bietet Zuschüsse für die Anschaffung und Unterhaltung von Katastrophenschutzausstattung, die Errichtung sowie Einrichtung von Unterbringungsgebäuden und die Übernahme der Trägerschaft von Schutzeinheiten. Darüber hinaus werden Maßnahmen der altersgerechten Nachwuchsarbeit, der Aufbau von Schülersanitätsdiensten und die Weiterbildung durch Erwerb von Fahrerlaubnissen (Klasse C/CE) unterstützt. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie „Mitwirkung im Katastrophenschutz“ und trägt zur Stärkung der Infrastruktur, Ausbildung und Nachwuchsgewinnung bei.
Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem der Abschluss einer Überlassungsvereinbarung für Ausstattungsgegenstände, die in der SMI-Liste aufgeführt sind, und bei Führerscheinen der Nachweis einer vorhandenen Klasse B sowie des tatsächlichen Bedarfs. Anträge sind bis zum 30. November für das folgende Haushaltsjahr einzureichen, für Führerscheinmaßnahmen gilt eine Frist bis zum 31. März des laufenden Jahres, ebenso für Baumaßnahmen zum nächsten Förderzyklus. Die Bewilligung erfolgt durch die Landesdirektion Sachsen, die bei der Antragstellung und der späteren Nachweisführung beratend und prüfend begleitet.
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