Zuschuss

Mobile Frühförderung

Förderung eines mobilen Unterstützungsangebots für Kinder mit Entwicklungsverzögerung und/oder Behinderung von Geburt bis Schuleintritt in Wien. Betreuung und Beratung finden üblicherweise im eigenen Zuhause statt; Anträge jederzeit möglich.

Soziales Gesundheit Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung von Kindern mit Entwicklungsverzögerung und/oder Behinderung sowie deren Angehörigen durch individuelle sonder- und heilpädagogische Förderung, Begleitung und Beratung in der alltäglichen Lebenswelt, um die Entwicklung in Motorik, Wahrnehmung und Sprache zu fördern.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten für individuelle Förder- und Beratungsleistungen durch anerkannte Anbieter

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorliegen einer Entwicklungsverzögerung und/oder Behinderung
  • Alter von Geburt bis Schuleintritt
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung gemäß § 4 CGW
  • Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Wien
  • Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Sinnhaftigkeit des Angebots im Einzelfall

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag auf Förderung von Leistungen (FSW Formular)
  2. Gutachten und Empfehlung der anerkannten Einrichtung
  3. Geburtsurkunde des Kindes
  4. Meldezettel des Kindes und der Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter:innen
  5. Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft oder des rechtmäßigen Aufenthalts
  6. Nachweis der Entwicklungsverzögerung und/oder Behinderung (falls vorhanden)
  7. Nachweis der Vertretungsbefugnis (z. B. Vollmacht)

Bewertungskriterien

  • Fachliche Beurteilung durch multiprofessionelles Team
  • Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit im Einzelfall
  • Qualität des Förderkonzepts

Beschreibung

Die Mobile Frühförderung des Fonds Soziales Wien unterstützt Kinder mit Entwicklungsverzögerung und/oder Behinderung von der Geburt bis zum Schuleintritt durch individuelle sonder- und heilpädagogische Begleitung in ihrer gewohnten Lebenswelt. In der Regel erfolgen die Förder­einheiten direkt im Zuhause der Kinder: gezielte Übungen fördern Motorik, Wahrnehmung und Sprache, spezielle Materialien unterstützen wahrnehmungsbasierte Lernprozesse. Besonders für Kinder mit Sinnesbehinderung stehen Angebote wie Entwicklungsdiagnostik, Hör-, Sprach- und Sehtraining oder Kommunikationstraining im Fokus. Ergänzt wird das Leistungsspektrum durch die Begleitung und Beratung von Bezugspersonen, um eine nachhaltige Entwicklungsbegleitung im Alltag zu gewährleisten. Eine Sonderregelung („3-2-1-Regelung“) ermöglicht im Anschluss an den Kindergarten eine begleitende Unterstützung während der ersten Schulmonate (drei Einheiten im September, zwei im Oktober, eine im November).

Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen mit Anerkennung nach § 7 des Wiener Chancengleichheits­gesetzes. Die Antragstellung erfolgt jederzeit online über das MeinFSW-Portal mittels des FSW-Antragsformulars. Zwingende Voraussetzungen sind das Vorliegen einer kindlichen Entwicklungsverzögerung und/oder Behinderung, österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung gemäß § 4 CGW sowie Hauptwohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt in Wien. Dem Antrag sind unter anderem Gutachten der anerkannten Einrichtung, Geburtsurkunde, Meldezettel und Nachweise über Entwicklungs­verzögerung bzw. Behinderung beizufügen. Die Bewilligung erfolgt zunächst bis zum Jahresende, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und kann bei Bedarf bis zum Schuleintritt verlängert werden. Ein multiprofessionelles Fachgremium prüft auf Basis fachlicher Kriterien, Notwendigkeit und Qualität des Förderkonzepts. Fördermittel werden als Zuschuss direkt an die Einrichtung ausbezahlt.

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