Zuschuss

Mobile Kinderkrankenpflege

Mobile Kinderkrankenpflege für Kinder und Jugendliche von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr im Burgenland. Land Burgenland übernimmt einen Großteil der Kosten, pflegerische Betreuung und Elternberatung durch diplomierte Kinderkrankenschwestern. Fortlaufende Antragstellung möglich.

Gesundheit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
14.03.2017
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Burgenland
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung der pflegerischen Betreuung kranker Kinder und Jugendlicher von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr sowie der fachlichen Beratung der Eltern durch diplomierte Kinderkrankenschwestern, um Familien im Burgenland finanziell zu entlasten und wohnortnahe Pflege sicherzustellen.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten für mobile Kinderkrankenpflege durch diplomierte Kinderkrankenschwestern
  • Beratungsleistungen für Eltern

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Haupt- oder Nebenwohnsitz im Burgenland
  • Alter von Geburt bis zum 18. Lebensjahr
  • Abschluss einer Betreuungsvereinbarung mit MOKI Burgenland
  • Eigenbeitrag der Eltern zu den Pflegestunden

Beschreibung

Das Förderprogramm Mobile Kinderkrankenpflege richtet sich an gemeinnützige Organisationen im Burgenland und gewährleistet eine umfassende Versorgung kranker Kinder und Jugendlicher von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Die pflegerische Betreuung erfolgt durch diplomierte Kinderkrankenpflege-Fachkräfte direkt im häuslichen Umfeld, ergänzt durch fachliche Elternberatung zur Stärkung der Selbsthilfekompetenz. Das Land Burgenland übernimmt einen Großteil der entstehenden Kosten und leistet damit einen bedeutenden Beitrag zur finanziellen Entlastung betroffener Familien. Dieses kontinuierlich verfügbare Zuschussmodell unterstützt Fachkräfte bei der Bereitstellung wohnortnaher Pflege im Bereich Gesundheit, Soziales sowie Arbeit & Soziales.

Förderberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Träger, die eine Betreuungsvereinbarung mit MOKI Burgenland abschließen. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme sind ein Haupt- oder Nebenwohnsitz im Burgenland sowie das Alter von Geburt bis 18 Jahren. Eltern beteiligen sich durch einen geringen Eigenbeitrag an den Pflegestunden, während alle weiteren Ausgaben für mobile Kinderkrankenpflege und begleitende Beratungsleistungen als Zuschuss übernommen werden. Die Antragstellung ist fortlaufend möglich und an keine festen Fristen gebunden. Ziel ist es, eine qualitätsorientierte und wohnortnahe Pflege sicherzustellen sowie das psychosoziale Wohlbefinden burgenländischer Familien nachhaltig zu fördern.

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