Mobile persönliche Betreuungs- und Pflegedienste - Besuchsdienst
Geschulte Betreuer:innen besuchen Wienerinnen und Wiener mit körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen an Werktagen, begleiten sie zu Arzt, Friseur, Apotheke oder Bank und unterstützen bei Einkäufen. Förderung durch Fonds Soziales Wien, Anträge unbefristet möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von mobilen persönlichen Betreuungs- und Pflegediensten (Besuchsdienst) in Wien zur Unterstützung körperlich oder psychisch beeinträchtigter Personen im Alltag und zur Förderung ihrer sozialen Integration.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Wien
- körperliche oder psychische Beeinträchtigung
- schriftliche Antragstellung beim FSW KundInnenservice
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- FSW-Antrag auf Förderung von Leistungen
- Allgemeine Förderrichtlinien des FSW
- Spezifische Förderrichtlinie extramurale Pflege und Betreuung
Beschreibung
Mobile persönliche Betreuungs- und Pflegedienste – Besuchsdienst in Wien
Geschulte Betreuer:innen des Fonds Soziales Wien begleiten an Werktagen Personen mit körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen dabei, Ärzte-, Frisör:innen-, Apotheken- oder Banktermine wahrzunehmen. Neben der praktischen Unterstützung bei Einkäufen und Alltagswegen steht die Förderung sozialer Teilhabe im Fokus: Gespräche und Anregungen zur Eigenständigkeit stärken das Wohlbefinden der Kund:innen. Als unbefristetes Zuschussprogramm unterstützt der FSW seit dem 01.01.2014 Privatpersonen mit Wohnsitz in Wien. Die Kosten werden direkt an die Partnerorganisationen überwiesen, die vorab im Rahmen eines vereinbarten Zahlungswegs anerkannt wurden.
Teilnahmebedingungen und Antragsablauf
Interessiert sind Privatpersonen jeden Alters, die ihre Wohnung aufgrund ihrer Beeinträchtigung nicht selbstständig verlassen können und Begleit- sowie Besuchsdienste benötigen. Fördervoraussetzungen sind der Hauptwohnsitz in Wien, das Vorliegen einer körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung sowie eine schriftliche Antragstellung beim FSW-Kund:innenservice. Dem Antrag sind der ausgefüllte „FSW-Antrag auf Förderung von Leistungen“, die „Allgemeinen Förderrichtlinien des FSW“ sowie die „Spezifische Förderrichtlinie extramurale Pflege und Betreuung“ beizulegen. Da die Leistung unbefristet gewährt wird, genügt ein formloses Ersuchen ohne Fristende. Auf diese Weise sichert der Fonds Soziales Wien eine unbürokratische und bedarfsgerechte Entlastung im Alltag sowie eine aktive Einbindung in die Gemeinschaft.