Mobile persönliche Betreuungs- und Pflegedienste – Senior:innen-Wohngemeinschaften – Basispaket
Basispaket für Senior:innen-Wohngemeinschaften in Wien zur Unterstützung und Begleitung im Gemeinschaftsleben. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung und Begleitung im Gemeinschaftsleben von Senior:innen-Wohngemeinschaften in Wien sowie Hilfestellung bei Ein- und Auszug, Anträgen, Arztkontakten, Organisation des zentralen Einkaufs und Koordination von Instandhaltungsmaßnahmen.
Förderfähige Ausgaben
- Begleitung im Gemeinschaftsleben
- Unterstützung beim Ein- und Auszug
- Hilfestellung bei Anträgen und Arztkontakten
- Weiterleitung von Betreuungsbedarf und Kommunikation mit mobilen Diensten
- Organisation des zentralen Einkaufs
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Miete
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Wien
- Bewohner:in einer Betreuten Wohngemeinschaft gemäß Wiener Sozialhilfegesetz
- Pflege- und Betreuungsbedarf
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Meldezettel
- Nachweis über Pflegebedarf und Pflegegeld
- Einkommensnachweis
Beschreibung
Das Senior:innen-Wohngemeinschaften – Basispaket des Fonds Soziales Wien richtet sich an Bewohner:innen von Betreuten Wohngemeinschaften in Wien und bietet bedarfsgerechte mobile persönliche Betreuungs- und Pflegedienste als Zuschuss. Im Fokus steht die Begleitung im Gemeinschaftsleben: Dazu zählen Unterstützung beim Ein- und Auszug, Hilfestellung bei Anträgen oder Arztkontakten sowie das Weiterleiten von Betreuungsbedarf und die Koordination mit mobilen Diensten. Regelmäßige Bewohner:innen-Besprechungen fördern die Integration, Eigeninitiative und gegenseitige Hilfe. Zudem übernimmt das Paket die Organisation des zentralen Einkaufs und die Abstimmung von Instandhaltungsmaßnahmen. Nicht gefördert werden Mietkosten, damit die Förderung gezielt in soziale Kontakte und bedarfsorientierte Betreuung fließt.
Gefördert werden Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Wien, die gemäß Wiener Sozialhilfegesetz Pflege- und Betreuungsbedarf nachweisen und in einer entsprechenden Wohngemeinschaft leben. Eine kontinuierliche Antragstellung ist möglich, seit Beginn der Frist am 01.10.2019 werden Leistungen fortlaufend bewilligt, solange Bedarf besteht. Für den Förderantrag sind Antragsformular, Meldezettel, Nachweis über Pflegebedarf und Pflegegeld sowie Einkommensnachweis vorzulegen. Nach positiver Prüfung zahlt der Fonds Soziales Wien die anerkannten Zuschüsse direkt an die Einrichtung aus. Interessierte werden von der FSW-Kund:innenservice individuell beraten und bei der Suche nach einer passenden Wohngemeinschaft unterstützt.