Mobile Soziale Dienste - Hauskrankenpflege, Hauskrankenhilfe, Heimhilfe
Mobile Pflege und Betreuung im häuslichen Umfeld in Kärnten für Personen mit körperlichem oder geistigem Unterstützungsbedarf. Antragstellung jederzeit möglich, Unterlagen spätestens zwei Wochen nach Erstgespräch vorzulegen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der mobilen Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Personen im häuslichen Umfeld durch zertifizierte Anbieter sozialer Dienste in Kärnten.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kontaktaufnahme mit den gelisteten Anbietern der mobilen sozialen Dienste
- Bezug eines Pflegegeldbescheids
- Hauptwohnsitz in Kärnten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Einkommensnachweise (insbesondere aktueller Pensionsnachweis)
- Pflegegeldbescheid
- Förderantrag/Betreuungsvereinbarung
Beschreibung
Das Förderprogramm „Mobile Soziale Dienste – Hauskrankenpflege, Hauskrankenhilfe, Heimhilfe“ unterstützt gem. Zielsetzung des Landes Kärnten die qualifizierte Versorgung pflege- und betreuungsbedürftiger Personen in ihrem häuslichen Umfeld. Als Zuschussmaßnahme fördert es zertifizierte Anbieter:innen der mobilen sozialen Dienste in Kärnten, um einen Verbleib in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen und damit Lebensqualität, Selbstbestimmung und soziale Teilhabe zu sichern. Das Angebot richtet sich an Menschen mit körperlichem oder geistigem Unterstützungsbedarf sowie an deren Angehörige, die durch professionelle Pflege- und Betreuungsleistungen entlastet werden möchten. Die Förderung ist dauerhaft verfügbar und Anträge können jederzeit gestellt werden, wobei der vollständige Unterlagennachweis spätestens zwei Wochen nach dem Erstgespräch einzureichen ist.
Interessent:innen müssen den Nachweis eines gültigen Pflegegeldbescheids sowie einen aktuellen Pensions- oder Einkommensnachweis vorlegen und ihren Hauptwohnsitz in Kärnten haben. Voraussetzung für die Antragstellung ist zudem die vorherige Kontaktaufnahme mit einem der unter Vertrag stehenden Anbieter:innen mobiler Dienste, beispielsweise Hilfswerk Kärnten, Österreichisches Rotes Kreuz, Diakonie.mobil oder lokale Betreuungsringe. Der Antrag erfolgt mittels Förderantrag/Betreuungsvereinbarung, die gemeinsam mit den weiteren Dokumenten beim ausgewählten Leistungserbringer abgegeben wird. Nach positiver Prüfung und Genehmigung durch das Amt der Kärntner Landesregierung – Abteilung 5 Gesundheit und Pflege – werden die Fördermittel direkt an die Anbieter:innen ausgezahlt. Dieses Förderinstrument leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Gesundheits- und Sozialversorgung in Kärnten und zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Betreuung zu Hause.
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