Mobilität für Menschen mit Behinderung ohne Rechtsanspruch
Bedarfsorientierte Mobilität für Menschen mit Behinderung in Wien ohne Rechtsanspruch: Förderung von Fahrtendienst, Fahrtbegleitung, Fahrtkostenersatz und Mobilitätstraining. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von bedarfsorientierter Mobilität für Fahrten zwischen Wohnort und Einrichtungen, die Menschen mit Behinderungen betreuen, sowie für Fahrten in der Freizeit.
Förderfähige Ausgaben
- Sondergenehmigung Fahrtendienst
- Sondergenehmigung Fahrtbegleitung
- Sondergenehmigung Fahrtkostenersatz
- Freizeitfahrtendienst
- Fahrtkostenersatz für öffentliche Verkehrsmittel
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Gleichstellung gemäß § 4 Chancengleichheitsgesetz Wien
- Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Wien
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Förderung von Leistungen
- Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft bzw. Gleichstellung
- Nachweis des Hauptwohnsitzes in Wien
Beschreibung
Mobilität für Menschen mit Behinderung ohne Rechtsanspruch unterstützt in Wien lebende Personen mit körperlichen oder Sinnesbeeinträchtigungen, die keinen gesetzlichen Anspruch auf Fahrdienste haben. Gefördert werden bedarfsorientierte Leistungen wie Sondergenehmigungen für Fahrtendienste, Fahrtbegleitungen sowie Fahrtkostenersatz für öffentliche Verkehrsmittel oder Privat-PKW. Zudem können gehörlose, blinde und sehbehinderte Personen Mobilitätstraining in Anspruch nehmen. Ziel ist es, eine barrierefreie Teilhabe am Alltagsleben zu ermöglichen – von Fahrten zwischen dem Wohnort und sozialen, gesundheitlichen oder beruflichen Betreuungseinrichtungen bis hin zu Freizeitaktivitäten. Die Antragstellung erfolgt formlos jederzeit beim Fonds Soziales Wien, vorausgesetzt wird ein Hauptwohnsitz beziehungsweise gewöhnlicher Aufenthalt in Wien sowie die österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung nach dem Wiener Chancengleichheitsgesetz.
Für die Förderbeantragung sind der ausgefüllte Antrag auf Förderung von Leistungen, ein Nachweis der Staatsbürgerschaft bzw. Gleichstellung und der Hauptwohnsitz-Nachweis beizulegen. Nach positivem Bescheid zahlt der Fonds Soziales Wien die Fördermittel direkt an die Leistungserbringer:innen aus. Die Förderung ist zeitlich unbefristet, richtet sich jedoch nach der individuellen Mobilitätsbedarfsfeststellung. Durch die Abwicklung mittels Zuschuss und direkter Auszahlung an die anerkannten Anbieter:innen profitieren Teilnehmer:innen von unkomplizierten Abläufen und schnellen Bewilligungsentscheidungen. Dieses Programm leistet einen wichtigen Beitrag, um die Mobilität und damit die soziale Teilhabe vieler Menschen mit Behinderung in Wien nachhaltig zu stärken.
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