Mobilität für Menschen mit Behinderung
Förderung von Mobilitätsleistungen für Menschen mit Behinderung in Wien: Übernahme der Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel, Organisation von Fahrtendienst und Fahrtbegleitung, Kilometergeld und Fahrtentraining. Gültig seit 01.01.2014, Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung der Mobilität von Menschen mit Behinderung in Wien durch die Übernahme von Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel, die Organisation eines regelmäßigen Fahrtendienstes inklusive Begleitung, Erstattung von Kilometergeld sowie Angebot von Fahrtentraining im Rahmen eines Mobilitätskonzepts.
Förderfähige Ausgaben
- Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel
- Fahrtendienst
- Fahrtbegleitung
- Kilometergeld
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Wien
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung gemäß § 4 CGW
- Menschen mit Behinderung nach dem Chancengleichheitsgesetz Wien
- Kein anderer Kostenträger zuständig
- Bedarfserhebung durch den FSW
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Förderung von Leistungen
- Nachweis der Behinderung
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung
- Geburtsurkunde (bei Minderjährigen)
Beschreibung
Mobilität für Menschen mit Behinderung unterstützt Wiener Privatpersonen, die auf barrierefreie Mobilitätsdienste angewiesen sind, um Einrichtungen des betreuten Wohnens, Tagesstruktur, Kindergarten, Schule oder Rehabilitationsmaßnahmen zu erreichen. Als unbefristetes Zuschussangebot übernimmt das Programm sämtliche Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel, organisiert einen regelmäßigen Fahrtendienst mit qualifizierter Begleitung, erstattet im PKW-Einsatz amtliches Kilometergeld und ermöglicht ein individuelles Fahrtentraining im Rahmen eines Mobilitätskonzepts. Die Abrechnung erfolgt unkompliziert und überwiegend über einen verkürzten Zahlungsweg direkt an Leistungserbringer:innen, sodass Kund:innen keinen Eigenaufwand haben. Im Themenfeld Soziales, Beratung sowie Arbeit & Soziales fördert der 100 %-Zuschuss eine selbstbestimmte und barrierefreie Teilhabe am Wiener Alltag.
Gefördert werden Menschen mit Behinderung gemäß Wiener CGW mit Hauptwohnsitz in Wien, für die kein anderer Kostenträger zuständig ist. Antragsteller:innen reichen das vollständig ausgefüllte Antragsformular, den Nachweis der Behinderung, einen amtlichen Lichtbildausweis, die österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (§ 4 CGW) sowie bei Minderjährigen die Geburtsurkunde ein. Die Bedarfserhebung erfolgt durch den Fonds Soziales Wien, der Anträge anhand individuell festgelegter Kriterien prüft und zeitnah bewilligt. Dank der durchgängigen Antragsmöglichkeit und des unbefristeten Förderrahmens können Mobilitätsbedarfe jederzeit gedeckt werden. Umfassende Beratung durch den Fonds Soziales Wien begleitet die Auswahl und Inanspruchnahme geeigneter Mobilitätsleistungen ohne Eigenkosten.