Zuschuss

Mode: Förderung von Vereinen, vergleichbaren Einrichtungen und Einzelpersonen

Teilfinanzierung von Jahresprogrammen und Einzelprojekten im Bereich Mode für Vereine, vergleichbare Rechtsträger und Einzelpersonen, Anträge laufend möglich.

Kultur Medien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien

Förderziel

Förderung von Jahresprogrammen sowie Einzelprojekten von Vereinen, vergleichbaren Rechtsträgern und Einzelpersonen aus dem Bereich Mode durch Teilfinanzierung.

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
  • Einreichung eines Ansuchens beim zuständigen Bundesministerium
  • Vorhaben muss ohne Förderung nicht oder nicht zur Gänze durchgeführt werden können
  • Nachweis finanzieller oder sachlicher Eigenleistung, sofern zumutbar
  • Angabe, ob für dasselbe Vorhaben bereits Bundes- oder Drittmittel beantragt wurden

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Allgemeines Antragsformular
  2. Formular für Stipendien, Ankäufe und Ateliers

Beschreibung

Die „Modeförderung der Sektion Kunst und Kultur“ bietet eine kontinuierliche Teilfinanzierung für Jahresprogramme und Einzelprojekte im Bereich Mode in Wien. Förderberechtigt sind Interessenverbände, Vereine, vergleichbare Rechtsträger sowie Einzelpersonen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder dauerhaftem Wohnsitz in Österreich. Ziel ist die Stärkung kreativer Initiativen, die ohne diese Unterstützung nicht zur Gänze umgesetzt werden könnten. Einzureichen sind das allgemeine Antragsformular und das Formular für Stipendien, Ankäufe und Ateliers. Antragstellende weisen bei Einreichung nach, ob bereits Bundes- oder Drittmittel für dasselbe Vorhaben beantragt wurden, und erbringen im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eine finanzielle oder sachliche Eigenleistung, sofern zumutbar.

Der Zuschuss wird als direkte Förderung gewährt und kann laufend beantragt werden, wobei für Jahresprogramme der Stichtag 15. Oktober gilt. Anträge sind mindestens drei Monate vor Projektbeginn vollständig einzureichen. Die Sektion IV – Kunst und Kultur des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport übernimmt die Gesamtkoordination, prüft Fördervoraussetzungen gemäß Kunstförderungsgesetz 1988 und begleitet die Abwicklung inklusive Reporting und Abrechnung. Die Förderinitiative setzt auf eine nachhaltige Verankerung zeitgenössischer Mode in der Gesellschaft und schafft verlässliche Rahmenbedingungen für Modemacher:innen, Designer:innen und interdisziplinäre Projekte. Interessierte Gruppierungen und Einzelpersonen erhalten detaillierte Informationen zu Einreichunterlagen und Verfahrensablauf über die Serviceangebote des Ministeriums.

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