Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der Erhaltung und innovativen, nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt
Bundesweite Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben zur Erhaltung und zur innovativen, nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt durch das BMEL über die BLE.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel ist die Entwicklung, Erprobung und Demonstration innovativer Ansätze und Methoden zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt in Agrar- und Naturräumen.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
- Genossenschaften
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einreichung eines konzeptionellen Modell- oder Demonstrationsvorhabens
- Projektbezug zum Erhalt und zur nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt
- Nachweis fachlicher und technischer Voraussetzungen durch Projektpartner
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Lebenslauf der Projektverantwortlichen
- Nachweis über fachliche Qualifikation
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Modellvorhabens
- Praxisrelevanz und Übertragbarkeit
- Beitrag zur Erhaltung der biologischen Vielfalt
- Nachhaltigkeits- und Verwertungsstrategie
Beschreibung
Die bundesweit ausgeschriebene Förderung unterstützt Modell- und Demonstrationsvorhaben zur Erhaltung und zur innovativen, nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt. Träger des Programms ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), vermittelt über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Ziel ist es, neue Ansätze und Methoden in Agrar- und Naturräumen zu entwickeln, zu erproben und öffentlichkeitswirksam vorzustellen. Antragsberechtigt sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, öffentliche und Bildungseinrichtungen sowie Genossenschaften, die bereits über fachliche Expertise verfügen und im Themenfeld Umwelt-, Natur- und Klimaschutz aktiv sind.
Gesucht werden Vorhaben mit hohem Innovationsgehalt, eindeutiger Praxisrelevanz und guter Übertragbarkeit auf andere Regionen. Ein überzeugendes Nachhaltigkeits- und Verwertungskonzept sowie ein nachgewiesener Beitrag zur biologischen Vielfalt steigern die Bewertungschancen. Zur Antragstellung sind eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan, Lebensläufe der verantwortlichen Fachkräfte sowie Nachweise über technische und fachliche Qualifikationen einzureichen. Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss, wobei die Auswahl anhand klar definierter Kriterien erfolgt: Innovationsgehalt, Praxisrelevanz, Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität und Nachhaltigkeitsstrategie. Interessierte Projektpartner:innen finden weiterführende Hinweise zu den formalen Anforderungen im Merkblatt zur Antragstellung und in den Hinweisen zu Reporting und Abrechnung. Dieses Angebot richtet sich an alle Akteur:innen, die modellhafte Lösungsansätze zur Stärkung und nachhaltigen Nutzung der natürlichen Artenvielfalt entwickeln möchten und sucht Impulse für eine zukunftsfähige Landwirtschaft und ländliche Entwicklung.
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