Modellregion Bioökonomie im Rheinischen Revier (Phase II)
Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten der Bioökonomie im Rheinischen Revier mit bis zu 5 Jahren Laufzeit. Projektskizzen bis 18.02.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung des Strukturwandels im Rheinischen Revier hin zu einer Modellregion Bioökonomie durch anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung, Wertschöpfungssteigerung, Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie Förderung von Kreislaufwirtschaft, Nachhaltigkeit und Klimaanpassung.
Förderfähige Ausgaben
- Projektbezogene Kosten
- Projektbezogene Ausgaben
- Wissenschaftskommunikation
- Standardisierungs- und Normungsaktivitäten
- CO2-Kompensationszahlungen für Dienstreisen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebsstätte oder Niederlassung im Rheinischen Revier
- Fokus auf nachhaltige Bioökonomie
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektskizze
- Förderantrag
- Antragsformular über easy-Online
- Kooperationsvereinbarung (für Modul III)
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt
- Beitrag zum Strukturwandel
- Nachhaltigkeitsaspekte
Beschreibung
Die Förderinitiative „Modellregion Bioökonomie im Rheinischen Revier (Phase II)“ des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt zielt darauf ab, den Strukturwandel in Nordrhein-Westfalen hin zu einer ressourceneffizienten und nachhaltigen Bioökonomie voranzutreiben. Gefördert werden anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren, die den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, die Steigerung regionaler Wertschöpfung sowie die Schaffung neuer Arbeitsplätze unterstützen. Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, öffentliche Stellen, gemeinnützige Organisationen sowie gewerbliche Unternehmen – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – mit Betriebsstätte oder Niederlassung im Rheinischen Revier. Die Projektfinanzierung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und kann bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Kosten bzw. Ausgaben abdecken, inklusive Ausgaben für Wissenschaftskommunikation, Standardisierungs- und Normungsaktivitäten sowie CO₂-Kompensationszahlungen für Dienstreisen.
Das zweistufige Verfahren beginnt mit der Einreichung einer Projektskizze bis zum 18. Februar 2026 über das elektronische easy-Online-Portal. In der zweiten Stufe lädt der Projektträger Jülich ausgewählte Konsortien zur formalisierten Antragstellung ein. Bewertet werden unter anderem der Innovationsgehalt, der Beitrag zum regionalen Strukturwandel und die Nachhaltigkeitsaspekte. Die Modellregion Bioökonomie gliedert sich in drei Module: Modul I fördert Anschlussmaßnahmen im Kompetenzzentrum Bio4MatPro und im Innovationscluster BioREVIER PLUS, Modul II ermöglicht neue FuE-Vorhaben mit bioökonomischem Schwerpunkt, und Modul III stärkt die Koordination und Begleitforschung durch eine zentrale Geschäftsstelle. Der Förderbeginn ist frühestens zum 1. Januar 2027 vorgesehen. Teilnehmer:innen profitieren von einer umfassenden Begleitung durch den Projektträger Jülich und tragen aktiv zur Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie bei.
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