Modernisierung von Wirtschaftswegen
Förderung zur nachhaltigen Modernisierung zentraler ländlicher Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen durch Ausbau und Befestigung von Wirtschaftswegen. Anträge jährlich bis zum 15. Januar möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Maßnahmen der Landentwicklung zur Sicherung und Weiterentwicklung des ländlichen Raums als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum. Ziel ist die nachhaltige Verbesserung zentraler ländlicher Infrastruktur durch Ausbau und Befestigung vorhandener Wirtschaftswege, einschließlich baulicher Anlagen wie Durchlässe oder Brücken, Neubau von Lückenschlüssen und erforderlichen Kompensationsmaßnahmen des Naturschutzes.
Förderfähige Ausgaben
- Ausbau und Befestigung vorhandener Wirtschaftswege
- Bauliche Anlagen (Durchlässe, Brücken)
- Neubau befestigter Lückenschlüsse
- Erforderliche Kompensationsmaßnahmen des Naturschutzes
Nicht förderfähige Ausgaben
- Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten
- Landankauf
- Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind
- Leistungen der öffentlichen Verwaltung
- Laufender Betrieb und Unterhaltung
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gefördertes oder anerkanntes ländliches Wegenetzkonzept
- Durchführung in Orten mit bis zu 10.000 Einwohnern
- Lage innerhalb der Programmkulisse “Ländlicher Raum 2014-2020”
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Richtlinie zur Förderung
- Antragsformular
- Nachweis über fehlende Tragfähigkeit
- Kostenanschlag und Finanzierungsplan
- Nachweis der rechtlichen Zulässigkeit
- Nachweis der Flächenverfügbarkeit
- Priorisierungserklärung bei Mehrfachanträgen
Bewertungskriterien
- Vorliegen eines anerkannten Wegenetzkonzepts
- Umsetzungsbezug zu regionaler Entwicklungsstrategie (LEADER)
Beschreibung
Das Programm Modernisierung von Wirtschaftswegen in Nordrhein-Westfalen unterstützt öffentliche Einrichtungen bei der nachhaltigen Modernisierung zentraler ländlicher Infrastruktur. Gefördert werden Maßnahmen auf der Basis eines geförderten oder anerkannten ländlichen Wegenetzkonzepts in Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohner:innen innerhalb der im NRW-Programm „Ländlicher Raum 2014–2020“ definierten Kulisse. Zuwendungsempfänger:innen sind Kommunen, Teilnehmer:innengemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz sowie Wasser- und Bodenverbände, die bestehende Wegekonzepte umsetzen wollen. Ziel ist der Ausbau und die Befestigung vorhandener, bisher nicht ausreichend tragsamer Wirtschaftswege für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr, eingeschränkten Kraftfahrzeugverkehr oder überregionalen Radverkehr. Ebenfalls förderfähig sind bauliche Anlagen wie Durchlässe und Brücken, Neubau von Lückenschlüssen und notwendige Kompensationsmaßnahmen des Naturschutzes. Die Maßnahme trägt zur Sicherung und Weiterentwicklung des ländlichen Raums als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum bei.
Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss mit einer Quote von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, in LEADER- oder VITAL.NRW-Regionen auf bis zu 70 Prozent steigerbar, bei maximal 500.000 Euro je Vorhaben. Anrechenbar sind Bau- und Baunebenkosten, Planungsleistungen bis 15 Prozent sowie erforderliche Eigenleistungen bis 60 Prozent der Marktwerte. Nicht förderfähig sind Vorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten, Landankauf, laufende Unterhaltung oder gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten. Entscheidendes Auswahlkriterium ist das Vorliegen eines anerkannten Wegenetzkonzepts und idealerweise ein Bezug zu einer regionalen Entwicklungsstrategie (LEADER). Anträge können jährlich bis zum 15. Januar eingereicht werden; für alle Details zu Antragsformular, Nachweisen und Verfahrensablauf wird die Richtlinie zur Förderung einer nachhaltigen Modernisierung ländlicher Infrastruktur herangezogen.
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