Zuschuss

Möglichmacher – Talente entdecken, Stärken fördern

Förderung immaterieller Freizeitaktivitäten (Sport, Musik, Kultur) für Kinder und Jugendliche im Bodenseekreis. Anträge können jederzeit vor Maßnahmebeginn gestellt werden.

Kinder und Jugendliche Bildung Sport Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Baden-Württemberg

Förderziel

Förderung von immateriellen, individuellen und außerschulischen Aktivitäten in den Bereichen Sport, Musik und Kultur für benachteiligte Kinder und Jugendliche im Bodenseekreis zur Verbesserung ihrer gesellschaftlichen Teilhabe und persönlichen Entwicklung.

Förderfähige Ausgaben

  • Mitgliedsbeiträge
  • Turnierteilnahmen
  • Unterrichtsstunden

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz im Bodenseekreis
  • Bezug von Sozialleistungen oder Schwelleneinkommen im Haushalt
  • Kinder oder Jugendliche bis 18 Jahre

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Anleitung zur Antragsstellung
  3. Einkommensnachweise
  4. Nachweis über Miet- und Nebenkosten
  5. Kopie der Bescheide

Bewertungskriterien

  • Finanzielle Situation der Familie
  • Individuelle Lebenssituation
  • Dringlichkeit des Anliegens

Beschreibung

Die Initiative Möglichmacher – Talente entdecken, Stärken fördern unterstützt im Bodenseekreis benachteiligte Kinder und Jugendliche dabei, ihre persönlichen Interessen in den Bereichen Sport, Musik und Kultur auszuleben. Träger ist die Kinderstiftung Bodensee, die immaterielle Freizeitaktivitäten wie Mitgliedsbeiträge, Turnierteilnahmen oder Unterrichtsstunden bezuschusst. Ziel ist es, die gesellschaftliche Teilhabe und die persönliche Entwicklung junger Menschen zu stärken, indem sie gemeinsamen Freizeitaktivitäten nachgehen und ihre Talente entfalten können. Anträge können jederzeit vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, wobei auch Folgeanträge bis zwei Monate vor Ablauf der laufenden Förderung möglich sind.

Gefördert werden Familien mit Wohnsitz im Bodenseekreis, die Sozialleistungen beziehen oder sich im Schwelleneinkommen befinden. Antragstellende können Erziehungsberechtigte, Kinder, Jugendliche bis 18 Jahre sowie unterstützende Multiplikator:innen wie Lehrkräfte und Sozialarbeiter:innen sein. Als Nachweise sind ein ausgefülltes Antragsformular, Einkommens- und Mietkostenbescheide sowie gegebenenfalls Kopien weiterer Bescheide einzureichen. Über die Bewilligung und Höhe der Zuschüsse entscheidet die Stiftung auf Basis der finanziellen Situation, der individuellen Lebensumstände und der Dringlichkeit des Anliegens. Da eine nachrangige Förderung ohne Anspruch auf Gewährung erfolgt, empfiehlt sich eine frühzeitige Antragseinreichung. Mit dem Programm Möglichmacher leistet die Kinderstiftung Bodensee einen nachhaltigen Beitrag dazu, Bildungschancen zu eröffnen, kulturelle und sportliche Aktivitäten zugänglich zu machen und junge Menschen in ihrer Entwicklung zu begleiten.

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