Monitoring, reporting, verification and mitigation of non-CO2 greenhouse gas emissions and related air pollutants from agriculture
Forschung und Innovation zur verbesserten Überwachung, Berichterstattung, Verifikation und Minderung von nicht-CO₂-Treibhausgasen und damit verbundenen Luftschadstoffen in der Landwirtschaft.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Forschung und Innovation, um Methan- und Lachgasemissionen sowie damit verbundene Luftschadstoffe aus landwirtschaftlichen Systemen mittels verbesserter Mess-, Berichts- und Verifikationsmethoden wirksam zu reduzieren.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Subunternehmerkosten
- Sach- und Sachverständigenkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Immobilien
- Rückwirkende Kosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Beteiligung von mindestens drei Partnern aus unterschiedlichen EU-/Assoziierungsländern
- Nachweis der Expertise in THG-Monitoring und ‑Verifikation
- Wissenstransfer zu landwirtschaftlicher Praxis
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Arbeits- und Meilensteinplan
- Lebensläufe der Schlüsselpersonen
Bewertungskriterien
- Excellence
- Impact
- Quality and efficiency of the implementation
Beschreibung
Die Maßnahme fördert Forschung und Innovation zur verbesserten Erfassung, Meldung, Verifikation und Minderung nicht-CO₂-Treibhausgase (insbesondere Methan und Lachgas) sowie damit verbundener Luftschadstoffe aus landwirtschaftlichen Systemen. Durch die Entwicklung und Erprobung neuartiger Mess- und Berichtssysteme sollen Unsicherheiten reduziert und hochwertige Daten für Politik und Praxis generiert werden. Gefördert werden transnationale Konsortien aus mindestens drei Partnern in verschiedenen EU- oder assoziierten Ländern, die nachweislich Expertise im THG-Monitoring & –Verifikationsverfahren besitzen und den Wissenstransfer in die landwirtschaftliche Praxis sicherstellen. Die Laufzeit beträgt 36 Monate, die Förderquote 100 % für Personalkosten, Subunternehmerleistungen sowie Sach- und Sachverständigenkosten. Immobilieninvestitionen und rückwirkende Kosten sind ausgeschlossen.
Mit einem Gesamtbudget von 6 Mio. € sollen interdisziplinäre Verbünde aus Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie gemeinnützigen Organisationen innovative Methoden erarbeiten, um Emissionsschwerpunkte auf Betriebsebene zuverlässig abzubilden. Die Ergebnisse fließen in praxisnahe Verifikationsprotokolle und unterstützen Landwirt:innen und Berater:innen bei der Umsetzung wirksamer Minderungsmaßnahmen. Kriterien der Auswahl sind wissenschaftliche Exzellenz, Wirkungspotenzial und Umsetzungsqualität. Anträge mit Projektbeschreibung, Arbeits- und Meilensteinplan sowie Lebensläufen der Schlüsselpersonen können bis zum 16 September 2025, 17 Uhr Brüsseler Zeit, eingereicht werden. Beginn der Projektaktivitäten ist frühestens der 1 Januar 2026. Interessierte Konsortien werden ermutigt, die Förderrichtlinie aufmerksam zu prüfen und sich über das Funding & Tenders Portal umfassend zu informieren.