Museumsquartier Wien Betriebsabgangsdeckung
Unentgeltliches Fruchtgenussrecht und Kostendeckung für Bau, Erhaltung und Betrieb des Museumsquartiers Wien gemäß Bundesgesetz, unbefristet.
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Förderkriterien
Förderziel
Deckung der Kosten für Planung, Bau, Erhaltung, Liegenschaftsführung sowie Personal- und Sachaufwand des Museumsquartiers Wien durch jährlichen Finanzplan im Einvernehmen mit den zuständigen Bundesministern.
Förderfähige Ausgaben
- Baukosten
- Erhaltungskosten
- Personalaufwand
- Sachaufwand
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Errichtungs- und Betriebsgesellschaft gemäß Bundesgesetz 372/1990
- Erstellung eines jährlichen Finanzplans im Einvernehmen mit den Bundesministern für Finanzen, Wirtschaft und Arbeit sowie Bildung, Wissenschaft und Kultur
Beschreibung
Das Museumsquartier Wien Betriebsabgangsdeckung stellt ein unbefristetes Förderinstrument für die Museumsquartier GmbH dar, einer öffentlich-rechtlichen Errichtungs- und Betriebsgesellschaft im gemeinsamen Eigentum der Republik Österreich und der Stadt Wien. Ziel der Maßnahme ist die umfassende Absicherung von Planungs-, Bau- und Erhaltungskosten sowie der Liegenschaftsführung und des laufenden Betriebs auf dem Areal der ehemaligen Hofstallungen. Auf Basis des Bundesgesetzes BGBl. 372/1990 wird der Gesellschaft ein unentgeltliches Fruchtgenussrecht an der Liegenschaft eingeräumt und ein jährlicher Finanzplan erstellt, der im Einvernehmen mit den zuständigen Bundesminister:innen für Finanzen, Wirtschaft und Arbeit sowie für Bildung, Wissenschaft und Kultur die anfallenden Ausgaben abschließend deckt.
Als Zuschuss mit einer Förderquote von 100 % und einem Volumen von jährlich 3,963 Mio. Euro deckt die Förderung sämtliche Baukosten, Erhaltungsaufwendungen sowie den Personal- und Sachaufwand ab. Förderberechtigt ist ausschließlich die Errichtungs- und Betriebsgesellschaft gemäß Bundesgesetz 372/1990. Voraussetzung für die Gewährung ist eine jährlich abgestimmte Finanzplanung mit den verantwortlichen Ministerien. Anträge können jederzeit ohne Fristende eingereicht werden. Diese nachhaltige Finanzierung gewährleistet die stabile Betriebsführung und die kontinuierliche Bereitstellung von Ausstellungs-, Interpretations- und Vermittlungsräumen, um zeitgenössische Kunst langfristig in der Gesellschaft zu verankern und die Rahmenbedingungen für Kunstschaffende abzusichern.
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