Musik - Förderung musikalischer Veranstaltungen
Förderung musikalischer Veranstaltungen in Stadt und Land Salzburg mit Fokus auf Spartenvielfalt und innovativen zeitgenössischen Ansätzen. Anträge für Jahresförderungen bis 30.06. des laufenden Jahres möglich; Projektförderungen rechtzeitig vor Projektbeginn einreichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützt werden Veranstaltungen, Festivals und Initiativen unterschiedlicher Musikrichtungen im Sinne der Spartenvielfalt in Stadt und Land Salzburg sowie Interessenvertretungen und Servicestellen für Musikerinnen, Musiker und Komponistinnen und Komponisten mit speziellem Salzburg-Fokus. Ziel ist die Absicherung und Wahrung der Sparten- und Programmvielfalt im Musikbereich mit Schwerpunkt auf innovativen, zeitgenössischen Ansätzen, Ermöglichung von Ur- und Erstaufführungen, Schaffung von Auftrittsmöglichkeiten für lokale Künstlerinnen und Künstler, Erschließung neuer Publikumsschichten und Nachwuchsförderung, um bei jungen Menschen das Interesse an Musik zu wecken und die Freude an Musik zu bewahren.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Einzelförderungen für Aufnahme-Produktionen und Musik-Videos
- Workshops, Seminare und dergleichen
- Konzertreisen ins Ausland (Tourneeförderungen)
- Projekte und Konzerte im Rahmen einer Ausbildung sowie Konzerte des Musikum Salzburg
- Rein kommerziell geprägte Veranstaltungen und Events
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Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Förderansuchen
- Detailliertes Konzept zum Jahresprogramm bzw. Projekt mit Wirkungszielen, Programminhalten und Terminen
- Ausgeglichener, detaillierter Finanzplan (Einnahmen-/Ausgaben-Kalkulation)
- Bei erstmaliger Einreichung oder Änderung: Firmenbuchauszug, Vereinsregisterauszug, Statuten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular
- Umfassende Projektbeschreibung
- Einnahmen-/Ausgabenkalkulation
- Firmenbuchauszug/Vereinsregisterauszug/Statuten bei erstmaliger Einreichung
- Kostenvoranschläge
Bewertungskriterien
- Innovative, zeitgenössische und experimentelle Ansätze
- Aufführung der Werke lebender österreichischer Komponistinnen und Komponisten
- Aktivierende Partizipation zur Erschließung neuer Publikumsschichten
- Qualitätsvolle Nachwuchsförderung
- Nachhaltige Konzeption
- Produktionsförderung vor Einkauf von Projekten
- Starker Salzburg-Bezug über den Veranstaltungsort hinaus
Beschreibung
Die „Musik–Förderung musikalischer Veranstaltungen“ des Landes Salzburg unterstützt gemeinnützige Vereine, Interessenverbände und öffentliche Einrichtungen bei der Realisierung von Festivals, Konzerten und Initiativen verschiedenster Stilrichtungen in Stadt und Land Salzburg. Ziel ist es, die Spartenvielfalt im Musikbereich zu sichern und innovative, zeitgenössische Ansätze zu fördern, etwa durch Ur- und Erstaufführungen lebender österreichischer Komponist:innen. Besondere Bedeutung kommt der Schaffung von Auftrittsmöglichkeiten für lokale Künstler:innen, der Erschließung neuer Publikumsschichten sowie einer qualitätsvollen Nachwuchsförderung zu, um junge Menschen für Musik zu begeistern und langfristig an das Kulturleben zu binden. Gefördert werden auch Servicestellen und Interessenvertretungen mit thematischem Salzburg-Bezug, die regionale Vernetzung vorantreiben und nachhaltige Veranstaltungskonzepte entwickeln.
Geförderte Einrichtungen können Jahresprogramme oder Einzelprojekte beantragen: Für Jahresförderungen ist das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Ansuchen samt detailliertem Konzept, Finanzplan und Nachweis der Gemeinnützigkeit (z. B. Vereinsregisterauszug oder Statuten) bis zum 30.06. des jeweiligen Jahres einzureichen; Projektanträge sollten rechtzeitig vor Vorhabensbeginn vorgelegt werden. Förderfähig sind insbesondere Produktionen mit experimentellem Anspruch, partizipativen Formaten und starkem Salzburg-Bezug über den Veranstaltungsort hinaus. Ausgeschlossen bleiben rein kommerzielle Events, Auslandstourneen, Amateurprojekte, Workshops sowie Einzelförderungen für Tonaufnahmen und Musikvideos. Die Auswahl orientiert sich an Innovationsgrad, Nachhaltigkeit und an aktivierenden Maßnahmen zur Publikumsgewinnung.
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