Musik - Förderung von Orchestern, Ensembles und Chören
Förderung der kontinuierlichen künstlerischen Arbeit von professionellen Salzburger Orchestern, Ensembles und Chören sowie Laienchören mit Schwerpunkt auf anspruchsvoller Programmatik, Kirchenmusik und Nachwuchsarbeit. Jahresförderungsanträge bis 30.06. eines jeden Jahres möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Sicherung der Vielfalt und kontinuierlichen künstlerischen Arbeit professioneller Salzburger Orchestern, Ensembles und Chören mit Sitz in Stadt oder Land Salzburg; Förderung von Kirchenmusik mit künstlerischem Anspruch; Unterstützung ausgewählter Laienchorprojekte mit Fokus auf neuer Chorliteratur, Nachwuchsarbeit und Innovation.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Förderansuchen
- Detailliertes Konzept mit Jahresprogramm, Wirkungszielen, Profil, Mitwirkenden und Terminen
- Ausgeglichener, detaillierter Finanzplan (Einnahmen-/Ausgabenkalkulation)
- Bei Erstmaliger Einreichung oder Änderungen: Firmenbuchauszug, Vereinsregisterauszug, Statuten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Antragsformular und Beilagen (umfassende Projektbeschreibung, Finanzierungsplan, Angaben zu weiteren Fördergebern)
- Statuten bzw. Satzungen bei Vereinen/Institutionen
- Kostenvoranschläge
Bewertungskriterien
- Anspruchsvolle Programmatik der Einrichtung
- Qualifikation der ausführenden Künstlerinnen und Künstler
- Beitrag zum Salzburger Musikleben
- Schwerpunkt auf Nachwuchsarbeit und innovativer Chorliteratur
Beschreibung
Die Förderung zur Unterstützung von professionellen Salzburger Orchestern, Ensembles und Chören sowie ausgewählten Laienchören sichert die Vielfalt und Kontinuität des Salzburger Musiklebens. Gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, Interessenverbände, Vereine und öffentliche Einrichtungen mit Sitz in Stadt oder Land Salzburg können Jahreszuschüsse für künstlerisch anspruchsvolle Programmatiken beantragen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Kirchenmusik mit hohem künstlerischem Anspruch und der Nachwuchsarbeit durch innovative Chorprojekte und die Einführung neuer Chorliteratur. Im Rahmen der jährlichen Ausschreibung zur Chorförderung entscheidet eine Jury über die Unterstützung einzelner Projekte, die durch künstlerische Qualität, Vielfalt und zukunftsweisende Ansätze überzeugen.
Voraussetzung für die Bewilligung ist ein vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular samt detailliertem Jahreskonzept, das Wirkungsziele, Programmprofil, Mitwirkende und Termine beschreibt. Ein ausgeglichener Finanzplan mit Einnahmen- und Ausgabenkalkulation sowie gegebenenfalls Firmenbuch- oder Vereinsregisterauszug und Statuten bei Erstbewerbungen oder Änderungen sind ebenfalls einzureichen. Bewertet werden unter anderem die anspruchsvolle Programmatik, die Qualifikation der ausführenden Künstler:innen, der Beitrag zum Salzburger Kulturleben sowie der Fokus auf Nachwuchsarbeit und innovative Chorliteratur. Jahresförderungsanträge sind bis zum 30. Juni eines jeden Jahres einzureichen; Projekt- und Chorförderungsanträge richten sich nach den jeweils aktuellen Ausschreibungsfristen. Die Abrechnung erfolgt gemäß den Landesrichtlinien unter Verwendung des Verwendungsnachweises zum vereinbarten Termin.
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