Zuschuss

Musik: Förderung von Vereinen, vergleichbaren Einrichtungen und Einzelpersonen

Förderung der künstlerischen Jahresprogramme von Vereinen, vergleichbaren Rechtsträgern und Einzelpersonen im Bereich Musik in Wien. Teilfinanzierung für Projekte, Tonträger, Publikationen und Vermittlungsprogramme. Anträge jederzeit möglich.

Kultur Musik

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien

Förderziel

Förderung der künstlerischen Jahresprogramme von Vereinen und vergleichbaren Rechtsträgern; Unterstützung von Einzelpersonen und Einzelprojekten sowie der Verbreitung von Tonträgern und Publikationen im Bereich Musik. Zudem werden kulturelle Institutionen im Musikbereich für Vermittlungsprogramme wie Ausstellungen und Konzerte gefördert.

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Ständiger (Wohn-)Sitz in Österreich
  • Einbringung eines Ansuchens beim zuständigen Bundesministerium
  • Eigenleistung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit
  • Projekt ohne Förderung nicht oder nicht vollständig durchführbar
  • Angaben zu anderen Förderansuchen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Allgemeines Antragsformular
  2. Formular für Stipendien, Ankäufe und Ateliers

Beschreibung

Die Förderung „Musik: Förderung von Vereinen, vergleichbaren Einrichtungen und Einzelpersonen“ unterstützt in Wien ansässige Kulturakteur:innen dabei, künstlerische Jahresprogramme im Bereich Musik nachhaltig zu gestalten. Träger:innen sind dabei sowohl Vereine und gemeinnützige Organisationen als auch Privatpersonen und öffentliche Einrichtungen mit ständigem Wohnsitz in Österreich. Gefördert werden Tonträgerproduktionen, Publikationen sowie Vermittlungsprogramme wie Ausstellungen und Konzerte, die ohne Zuschuss nicht oder nicht vollständig realisierbar wären. Das Bundesministerium für Kunst und Kultur stellt hierzu ein kontinuierlich abrufbares Budget von 6,116 Mio. Euro zur Verfügung. Einzureichen sind das allgemeine Antragsformular sowie das spezifische Formular für Stipendien, Ankäufe und Ateliers. Weitere Vergabekriterien sowie Einreichfristen finden sich auf der Website des Ministeriums.

Der Zuschuss ist als Teilfinanzierung konzipiert und setzt eine Eigenleistung der Förderwerber:innen voraus, deren Umfang sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit richtet. Ein Antrag kann jederzeit eingebracht werden, sofern das Vorhaben ohne Fördermittel nur eingeschränkt umsetzbar ist. Im Rahmen des Ansuchens sind bestehende Förderanträge bei anderen Bundesstellen oder Rechtsträgern offenzulegen, damit eine transparente Mittelkoordination gewährleistet bleibt. Ziel der Maßnahme ist es, die künstlerische Diversität im Musikbereich zu stärken und Musikinstitutionen bei der Vermittlung kultureller Inhalte zu unterstützen. Interessierte Kulturakteur:innen erhalten alle relevanten Informationen sowie Formularvorlagen auf dem Transparenzportal des Bundesministeriums für Kunst und Kultur.

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