Zuschuss

Musik Volkskultur, Projekt- und Jahresförderungen

Förderung volkskultureller Musikprojekte und Jahresprogramme in Kärnten mit Schwerpunkt auf Blasmusik, Chorgesang und spartenübergreifenden Projekten. Anträge vor Vorhabenbeginn online möglich.

Kultur Musik

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten

Förderziel

Förderung von reproduzierenden und innovativen Musikprojekten der Volkskultur in Kärnten sowie von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Instrumentenanschaffung, Urheberrechtsabgeltung und Publikationen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten (Instrumenten- und Notenkauf)
  • Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
  • Urheberrechtsabgeltung
  • Publikationskosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Bauliche Infrastrukturmaßnahmen
  • Reisekosten außer für Wettbewerbs- und Festivalteilnahmen
  • Werbematerialien ohne Projektbezug

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Kärnten-Bezug
  • Vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Antrag vor Vorhabenbeginn
  • Erfüllung der Richtlinien zur Förderung der Volkskultur

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vollständig ausgefüllter Online-Antrag
  2. Finanzierungsplan
  3. Projektbeschreibung
  4. Belegnachweise

Bewertungskriterien

  • Künstlerische Qualität und Authentizität
  • Kärnten-Bezug
  • Publikums- und Reichweitenpotential
  • Nachhaltigkeit und Spartenvielfalt

Beschreibung

Die Projekt- und Jahresförderungen „Musik Volkskultur“ des Landes Kärnten unterstützen juristische wie natürliche Personen mit klarem Kärnten-Bezug in der Verwirklichung volkskultureller Musikvorhaben. Im Fokus stehen traditionelle Blasmusikvereine, Musikkapellen, Chöre und Singgruppen ebenso wie spartenübergreifende Formate, etwa Begegnungen von Chor und Blasmusik. Antragsberechtigte können Produktionen reproduzierender Tätigkeiten (Konzerte, Festivals), Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Instrumenten- sowie Notenkäufe und die Abgeltung von Urheberrechten beantragen. Zusätzlich werden Publikationen wie Chroniken oder Festschriften gefördert. Ein flexibles Einreichverfahren ermöglicht die Beantragung jederzeit vor Vorhabenbeginn über das Online-Formular der Abteilung 14 – Kunst und Kultur.

Die Fördermittel werden als Zuschüsse gewährt und decken Personalaufwendungen, Sachkosten, Lehraufträge, Instrumentenanschaffungen, technische Einrichtungen sowie Publikationskosten ab. Voraussetzung ist ein vollständig ausgefüllter, vor Vorhabenbeginn unterzeichneter Antrag, ein schlüssiger Finanzierungsplan und die Erfüllung der Richtlinien zur Förderung der Volkskultur. Die Entscheidung erfolgt auf Basis künstlerischer Qualität, Kärnten-Bezug, Publikumspotential und nachhaltiger Spartenvielfalt. Nach Projektabschluss ist innerhalb der vereinbarten Frist ein Finanz- und Tätigkeitsnachweis beizubringen, inklusive saldierter Originalbelege und Belegexemplare von Werbemitteln mit Sichtbarmachung des Logos „Land Kärnten Volkskultur“. Förderempfänger:innen verpflichten sich zur widmungsgemäßen Mittelverwendung sowie zur Eintragung öffentlicher Veranstaltungen in die Kärntner Veranstaltungsdatenbank, um Transparenz und Sichtbarkeit volkskultureller Musikprojekte in der Region nachhaltig zu stärken.

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