Sponsoring

Musikaktie (Spende) – Stiftung Südthüringisches Kammerorchester

Kauf einer Musikaktie als Spende an die Stiftung zur Unterstützung des Südthüringischen Kammerorchesters als Betriebsmittel. Bestellung formlos per E-Mail und Überweisung jederzeit möglich.

Kultur Musik

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Thüringen

Förderziel

Mit dem Erwerb einer "Musikaktie" werden die laufenden Betriebskosten des Südthüringischen Kammerorchesters durch das Stiftungskapital dauerhaft abgesichert. Die Zinsen aus dem Stammvermögen finanzieren die Musikproduktion und erhalten die Musikkultur in der Region.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Stiftungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Formlose Antragstellung per E-Mail mit Angabe von Name und Adresse
  • Überweisung des gewünschten Spendenbetrags mit Verwendungszweck "Aktie, Name, Adresse"

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Name und Adresse (für Zuordnung und Spendenquittung)

Beschreibung

Die Musikaktie der Stiftung Südthüringisches Kammerorchester bietet eine nachhaltige Möglichkeit, die lebendige Musikkultur in Thüringen langfristig zu sichern. Mit dem Erwerb dieser „Aktie“ fließt die Spende direkt in das Stiftungskapital, dessen Erträge als Betriebsmittel für das Südthüringische Kammerorchester verwendet werden. So werden die laufenden Kosten gedeckt und hochwertige Kammermusik abseits großer Metropolen ermöglicht. Förderinteressierte – sei es als Privatperson, Unternehmen, Stiftung oder gemeinnützige Organisation – tragen durch diese Form des Sponsorings aktiv zur kulturellen Vielfalt und Stärkung der regionalen Musikszene bei. Die Ausschüttung erfolgt in Tönen: Die Zinsen aus dem Stammvermögen finanzieren Konzerte, Projekte und Bildungsangebote innerhalb des Förderbereichs Kultur & Medien.

Eine Antragstellung ist jederzeit möglich: Förderwillige senden eine formlose Nachricht mit Name und Adresse per E-Mail und überweisen den gewünschten Spendenbetrag unter Angabe des Verwendungszwecks „Aktie, Name, Adresse“. Nach Zahlungseingang wird die Musikaktie postalisch zugestellt und dient zugleich als Spendenquittungsnachweis. Diese unkomplizierte Vorgehensweise gewährleistet, dass die Mittel ohne Verzögerung in die Förderung einfließen. Unterstützer:innen profitieren nicht nur steuerlich von einer gemeinnützigen Zuwendung, sondern leisten zugleich einen wertvollen Beitrag zur Erhaltung und Weiterentwicklung eines selbsttragenden Kammerorchesters, das die Region mit klassischer Musik bereichert.

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