Musikstipendien POP (Rock, Pop & Jazz) – Hans und Eugenia Jütting-Stiftung
Jährliche einmalige Stipendien für besonders begabte deutsche und polnische Nachwuchskünstler im Bereich Rock, Pop & Jazz. Bewerbung bis 31.08.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung besonders begabter Nachwuchskünstler im Bereich Popularmusik (Jazz, Rock/Pop, Rap/Hip-Hop, Singer-Songwriter) zur Unterstützung ihrer künstlerischen Entwicklung und Präsentation.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Deutsche oder polnische Staatsbürgerschaft
- Altersgrenzen zum Stichtag 31.08.2026: Gesang ≤27 Jahre, Bandmitglieder ≤25 Jahre, Instrumentalsolisten ≤23 Jahre
- Aufnahmen müssen 2024 oder später entstanden sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes Anmeldeformular
- nicht kopiergeschützte Ton-Bild-Aufnahme
- persönlich unterzeichnete Datenschutzerklärung
- Kopie des Personalausweises
Bewertungskriterien
- Auswahl nach Qualitätskriterien durch Jury
Beschreibung
Die Hans und Eugenia Jütting-Stiftung vergibt jährlich einmalige Musikstipendien POP im Gesamtwert von 55.000 € für herausragende deutsch- und polnischstämmige Nachwuchskünstler:innen im Bereich Popularmusik. Gefördert werden Solist:innen in Jazz, Rock/Pop, Rap/Hip-Hop und Singer-Songwriter(inklusive Folk-Rock) mit 5.000 € sowie Bandmitglieder mit je 3.000 € (max. 10.000 € pro Band). Ziel ist die künstlerische Entwicklung und Präsentation der Preisträger:innen durch Auftritte auf dem Rolandfest in Stendal (Juni 2027) oder vergleichbaren Bühnen sowie die Veröffentlichung der Auszeichnung in der künstlerischen Vita und auf Social-Media-Kanälen. Die Altersvorgaben zum Stichtag 31.08.2026 liegen bei maximal 27 Jahren für Gesang, 25 Jahren für Bandmitglieder und 23 Jahren für Instrumentalsolist:innen.
Für eine erfolgreiche Bewerbung sind folgende Unterlagen erforderlich: eine nicht kopiergeschützte Ton-Bild-Aufnahme (mindestens 30 Minuten, davon 15 Minuten unbearbeiteter Konzertmitschnitt, Aufnahmen ab 2024), das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular mit Trackliste (Angaben zu Komponist:in, Titel, Dauer, Datum, Bearbeitungsvermerk und Textinhalte), eine persönlich unterzeichnete Datenschutzerklärung sowie eine Kopie des Personalausweises. Der postalische Eingang der Bewerbungen muss bis zum 31.08.2026 bei der Stiftung erfolgen; Auslagen werden nicht erstattet und unvollständige Unterlagen bleiben unberücksichtigt. Eine Fachjury wählt nach strengen Qualitätskriterien aus, das Ergebnis wird bis Ende Oktober 2026 bekanntgegeben. Die erste Stipendienrate wird im Herbst 2026 ausgezahlt, die zweite nach dem Abschlusskonzert.
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