Zuschuss

Mutter-Kind-Wohnmöglichkeit

Wohngemeinschaften in der Steiermark zur Begleitung schwangerer Frauen, Mütter mit Säuglingen und Kleinkindern; Förderung der Selbstständigkeit und bedürfnisgerechten Versorgung der Kinder. Anträge jederzeit möglich.

Soziales Gesundheit Kinder und Jugendliche Frauenförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
25.03.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark
Projektdauer: 6 Monate (Verlängerung um weitere 6 Monate möglich)

Förderziel

In der Wohngemeinschaft lernen schwangere Frauen, werdende Mütter mit Kleinkindern oder Mütter mit Säuglingen und Kleinkindern, eigene Ressourcen zu nutzen, reale Lebenspläne zu entwickeln und ihren Kindern eine bedürfnisgerechte Versorgung und Umgebung zu bieten, die deren Entwicklung fördert. Das Grundziel ist die Befähigung dieser Frauen, ihren späteren Alltag (Beziehung, Wohnung, Arbeit, Haushalt und Kindererziehung) selbst zu meistern, um soziale, emotionale, psychische und physische Gefährdungen für Mutter und Kind auszuschließen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bescheidmäßige Bewilligung als private Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung
  • Aufrechter schriftlicher Leistungsvertrag mit der Steiermärkischen Landesregierung
  • Gültige Betreuungsvereinbarung mit der Zielgruppe

Beschreibung

Innerhalb der Steiermark fördert eine fortlaufende Zuschussmaßnahme Wohngemeinschaften in den Themenfeldern Soziales, Gesundheit, Kinder und Jugendliche, Frauenförderung sowie Arbeit & Soziales. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und richtet sich ausschließlich an Erbringer:innen von Sachleistungen. Gemeinnützige Organisationen, die als private Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung bescheidmäßig bewilligt sind, einen schriftlichen Leistungsvertrag mit der Landesregierung vorlegen und eine gültige Betreuungsvereinbarung mit der Zielgruppe schließen, können diese Leistung erbringen. In den begleiteten Wohnprojekten erschließen schwangere Frauen, werdende Mütter mit Säuglingen und Kleinkindern eigene Ressourcen, gestalten individuelle Lebensentwürfe und schaffen eine bedürfnisgerechte Umgebung, die das kindliche Aufwachsen optimal unterstützt. Anträge sind jederzeit möglich und bieten Träger:innen sowie Teilnehmer:innen hohe Planungssicherheit. Die Leistung steht seit dem 25. März 2014 unbegrenzt zur Verfügung. Rechtsgrundlage bilden das Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 sowie das Steiermärkische Kinder- und Jugendhilfegesetz und dessen Durchführungsverordnung.

Förderziele fokussieren auf die Befähigung zu selbstständigem Alltag – von Beziehungsgestaltung über Wohnraumsicherung und Arbeitsmarktintegration bis hin zu Haushaltsführung und Kindererziehung –, um soziale, emotionale, psychische und physische Gefährdungen für Mutter und Kind zu minimieren. Dieses integrative Angebot stärkt die Eltern-Kind-Bindung und fördert nachhaltig soziale Teilhabe, während kontinuierliche Reflexion und fachliche Begleitung Entwicklungsschritte festigen. Die Projektdauer beträgt sechs Monate und kann bei Bedarf um weitere sechs Monate verlängert werden. Das Angebot richtet sich gezielt an Frauen in Krisensituationen oder solche, die in den ersten Lebensmonaten Unterstützung benötigen und für die keine andere Institution zuständig ist. Damit leistet das Programm einen wesentlichen Beitrag zur Chancengleichheit und zum selbstbestimmten Aufwachsen von Familien in anspruchsvollen Lebensphasen.

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