Muttermilchersatzkosten (Muttermilchersatznahrung)
Pauschale Programmförderung für Beratungsstellen zur Bereitstellung von Muttermilchersatznahrung für Säuglinge von Müttern mit HIV (350 € pro Kind für die ersten sechs Lebensmonate, bei finanzieller Bedürftigkeit).
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Förderkriterien
Förderziel
Sicherstellung einer gesunden Säuglingsernährung unabhängig von finanziellen Hürden für Säuglinge von Müttern mit HIV.
Förderfähige Ausgaben
- Muttermilchersatznahrungskosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Finanzielle Bedürftigkeit (Niveau Bürgergeld / Sozialhilfe)
- Anonymer Antrag je Mutter
- Einreichung durch begleitende Beratungsstelle
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formloser Antrag der Beratungsstelle
- Anonymer Antrag der Mutter
- Nachweis finanzielle Bedürftigkeit
Bewertungskriterien
- Finanzielle Bedürftigkeit
- Einhaltung der Vergaberichtlinien
Beschreibung
Die Deutsche AIDS-Stiftung gewährt gemeinnützigen Beratungsstellen in ganz Deutschland eine pauschale Programmförderung zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Säuglingsernährung bei HIV-positiven Müttern. Im Rahmen dieses Zuschusses wird für jedes Kind eine Einmalzahlung von 350 Euro geleistet, um die Kosten für Muttermilchersatznahrung in den ersten sechs Lebensmonaten abzudecken. Antragsberechtigt sind Beratungsstellen, die im Namen anonymisierter Mütter mit nachgewiesener finanzieller Bedürftigkeit auf Bürgergeld-/Sozialhilfeniveau den Antrag stellen. Die Förderquote beträgt 100%, sodass alle Ausgaben für die Ersatznahrung gefördert werden. Ein formloser Antrag der Beratungsstelle, ein anonymer Antrag der Mutter sowie der Nachweis der Bedürftigkeit bilden die Grundlage für die Bewilligung. Die Zuwendungsentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der Vergaberichtlinien der Stiftung, insbesondere der Bedingungen zur Nachrangigkeit staatlicher Leistungen und der satzungsgemäßen Niederschwelligkeit in Härtefällen.
Dank dieser fortlaufenden Fördermöglichkeit können Beratungsstellen unabhängig von festen Einreichungsfristen jederzeit Anträge einreichen und so eine kontinuierliche Versorgung von Säuglingen sicherstellen. Ziel der Initiative ist es, finanzielle Hürden abzubauen und eine gesunde Ernährung sicherzustellen, wenn Stillen aufgrund der HIV-Infektion nicht empfohlen ist oder von den Müttern aus anderen Gründen abgelehnt wird. Die Programmförderung leistet somit einen entscheidenden Beitrag zum Gesundheits- und Kinderschutz, indem sie die Versorgungslücke schließt und die Teilhabe der betroffenen Familien am gesellschaftlichen Leben stärkt.
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