Nachfolgeberatung
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für externe Beratung und Rechtsberatung bei Betriebsnachfolgen in Oberösterreich für KMU. Förderung gültig von 01.01.2024 bis 31.12.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Mit der Gewährung von Zuschüssen sollen Übernahmevorhaben in Oberösterreich unterstützt werden, um die Unternehmensnachfolge zu sichern, Arbeitsplätze zu erhalten oder zu schaffen, die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, nachhaltiges Wachstum zu fördern und Stilllegungen von Betriebsstätten zu verhindern.
Förderfähige Ausgaben
- Externe Beratungskosten (Modul 1)
- Nachfolgerechtsberatungskosten (Modul 2)
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- KMU im Sinne der EU-Definition
- Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Oberösterreich oder Beitritt
- Planung oder Durchführung eines Nachfolgevorhabens in Oberösterreich
- Betriebsnachfolger darf in den letzten 6 Jahren zuvor nicht ununterbrochen wirtschaftlich selbständig in derselben Branche tätig gewesen sein
- Bei Gesellschaften mindestens 25 % Beteiligung und Geschäftsführerschaft des Nachfolgers
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Beschreibung
Die Nachfolgeberatung in Oberösterreich unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen für externe Beratung und Rechtsberatung bei geplanten Betriebsnachfolgen. Ziel dieser Förderung ist es, Übernahmevorhaben zu begleiten, Arbeitsplätze zu erhalten oder neu zu schaffen sowie die langfristige Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Gefördert werden KMU, die Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich sind (oder werden), einen nachweisbaren Beratungsbedarf im Zusammenhang mit einer Betriebsnachfolge aufweisen und deren Übernahmevorhaben in der Region angesiedelt ist. Mit einer Förderquote von 100 % werden Ausgaben für externe Beratung (Modul 1) ebenso abgedeckt wie jene für die Nachfolgerechtsberatung durch die Wirtschaftskammer Oberösterreich (Modul 2). Der Förderzeitraum erstreckt sich vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2026 und bietet damit ausreichend Spielraum für eine professionelle Begleitung aller Phasen der Übergabe.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung ist die Zugehörigkeit zum KMU-Segment gemäß EU-Definition, die aktive Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Oberösterreich sowie die Planung oder Durchführung eines Nachfolgevorhabens in Oberösterreich. Der oder die Nachfolger:in darf in den letzten sechs Jahren vor Übernahme nicht ununterbrochen in derselben Branche selbständig tätig gewesen sein. Bei Gesellschaften ist zudem eine Mindestbeteiligung von 25 % und die Übernahme der Geschäftsführung erforderlich. Modul 2 setzt einen Eigenleistungsanteil von mindestens € 125 voraus. Die Einreichung des Förderungsantrags ist bis 31.12.2026 möglich, die Auszahlung erfolgt nach positiver Prüfung durch die Wirtschaftskammer Oberösterreich. Interessierte Unternehmen erhalten so Anreize für nachhaltiges Wachstum und eine solide Absicherung des Unternehmensstandorts.
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