Zuschuss

Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen

Bundesweites Förderprogramm des BMEL zur Unterstützung von Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben im Bereich nachhaltiger erneuerbarer Ressourcen mit Zuschüssen bis zu 100 % für Grundlagenforschung, bis zu 50 % für industrielle Forschung und bis zu 25 % für experimentelle Entwicklung. Zweistufiges Antragsverfahren über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR).

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen
Förderquote: 25% - 100%

Förderziel

Unterstützung der Forschung, Entwicklung und Demonstration von innovativen Verfahren, Technologien und Produkten für eine nachhaltige Gewinnung, Verarbeitung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen zur Stärkung der Bioökonomie und Erreichung von Klima- und Umweltschutzzielen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Kosten für Instrumente und Ausrüstung
  • Material- und Bedarfsmittel
  • Auftragsforschung und Lizenzkosten für Patente
  • Beratung und Dienstleistungen
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
  • Anschaffungskosten für Pkw und Vertriebsfahrzeuge
  • Kosten für Büroeinrichtungen
  • Kreditbeschaffungskosten
  • Leasingkosten
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Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Niederlassung in Deutschland
  • Vorhaben entspricht Zielsetzung des Förderprogramms und hat erhebliches Bundesinteresse
  • Nachweis notwendiger fachlicher Qualifikation sowie personelle und materielle Ausstattung
  • Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein
  • Projekt muss mindestens teilweise in Deutschland durchgeführt werden

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektskizze
  2. Projektantrag mit Beschreibung von Zielsetzung, Beginn, Abschluss und Standort
  3. Kosten- und Finanzierungsplan
  4. Angaben zur Zuwendungsart

Bewertungskriterien

  • Beitrag zur nachhaltigen Bioökonomie
  • Innovationsgrad des Vorhabens
  • Ressourceneffizienz und Klimaschutzaspekte
  • Wissens- und Technologietransfer
  • Bundesinteresse und gesellschaftlicher Dialog

Beschreibung

Das bundesweite Zuschussprogramm des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland. Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben in den Bereichen Energieeffizienz & erneuerbare Energien, Landwirtschaft & ländliche Entwicklung, Energieeffizienz & Klimaschutz sowie Klimaschutz. Im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) können bis zu 100 % der förderfähigen Kosten für Grundlagenforschung, bis zu 50 % für industrielle Forschung und bis zu 25 % für experimentelle Entwicklung bezuschusst werden. Ziel ist die Ent­wicklung innovativer Technologien, Verfahren und Produkte zur nachhaltigen Gewinnung, Aufbereitung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen und damit die Stärkung der Bioökonomie sowie die Erreichung von Klima- und Umweltschutzzielen.

Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem eine Niederlassung in Deutschland, ein nachgewiesenes Bundesinteresse am Vorhaben, fachliche Qualifikation und ausreichende personelle und materielle Ausstattung sowie eine gesicherte Gesamtfinanzierung. Förderfähig sind beispielsweise Personalkosten, Ausrüstung, Material- und Bedarfsmittel, Auftragsforschung, Lizenzgebühren, Beratungs- und Dienstleistungskosten, Reisekosten und ein Gemeinkostenzuschlag. Ausgeschlossen bleiben unter anderem der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Pkw, Büroeinrichtungen, Leasing- und Pachtkosten, Steuern sowie bereits abgeschriebene Anlagen. Die Auswahl erfolgt nach Kriterien wie Beitrag zur nachhaltigen Bioökonomie, Innovationsgrad, Ressourceneffizienz, Wissens- und Technologietransfer und gesellschaftlichem Dialog.

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