Nachhaltigkeitsbonus
Einmaliger Investitionskostenzuschuss für nachhaltige Investitionsvorhaben in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Anträge sind bis 30.06.2028 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Nachhaltigkeitsbonus unterstützt kleine und mittlere Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft bei nachhaltigen Investitionsprojekten in den Bereichen Ökologie, Mitarbeiter & Regionen sowie Digitalisierung & Wirtschaft durch einen einmaligen Zuschuss.
Förderfähige Ausgaben
- Gebäude
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Maschinen
- Software
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
- Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Österreich (Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft) oder beabsichtigte Mitgliedschaft
- Kombination mit einem OeHT-Investitionskredit
- Mindestens 20% der förderfähigen Gesamtinvestitionskosten müssen dem Nachhaltigkeitsbonus zuzurechnen sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Nachweis der Mitgliedschaft WKO (Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft)
- Kostennachweis / Finanzierungsplan
- Energieausweis vor und nach Investition (bei Ökologie-Maßnahmen)
- Online-Antrag über das OeHT-Kundenportal
Bewertungskriterien
- Anreizeffekt
- Nachhaltigkeitsfokus
- Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
Beschreibung
Die Nachhaltigkeitsbonus ist eine bundesweit verfügbare Zuschussinitiative der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT), die gezielt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft unterstützt. Antragsberechtigt sind Förderwerber:innen, die Mitglied oder angehende Mitglieder der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Österreich sind und einen OeHT-Investitionskredit kombinieren. Ziel ist, nachhaltige Investitionsvorhaben in den Bereichen Ökologie, Mitarbeiter:innen & Regionen sowie Digitalisierung & Wirtschaft zu fördern. Bis 30. Juni 2028 können Projektideen eingereicht werden, die mindestens 20 % der förderfähigen Gesamtinvestitionskosten in nachhaltige Maßnahmen einfließen lassen.
Förderfähig sind aktivierungspflichtige Investitionen in Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Maschinen und Software. Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 7 % der anerkannten Kosten (max. 350.000 €); Anträge, die ab 1. Juli 2025 eingehen, können bis zu 3,5 % (max. 175.000 €) beantragen. Bei der Projektbewertung fließen der Anreizeffekt, der Nachhaltigkeitsfokus und die Wirtschaftlichkeit ein. Erforderliche Unterlagen sind eine fundierte Projektbeschreibung, der Nachweis der WKO-Mitgliedschaft, ein Finanzierungsplan sowie Kostennachweise. Bei ökologischen Maßnahmen ist der Energieausweis vor und nach der Investition beizulegen. Die Einreichung erfolgt online über das ÖHT-Kundenportal.
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