Zuschuss

Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen von Binnenschiffen

Bundesweite Förderung für Unternehmen zur Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen an Binnenschiffen zur Reduzierung von PM (mind. 90 %) und NOX (mind. 70 %). Anträge vom 04.06.2025 bis 31.08.2025 bei der GDWS möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
04.06. - 31.08.2025
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Unternehmensgröße: Kleine, mittlere und große Unternehmen
Fördersumme: 300.000 € je Unternehmen im Zeitraum von 3 Jahren
Förderquote: 60% - 80%

Förderziel

Unterstützung von Unternehmen bei Investitionen zur Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen in bestehenden Binnenschiffmotoren, um eine Minderung der Partikelmasse um mindestens 90 % und der Stickstoffemissionen um mindestens 70 % zu erreichen und so die Umweltbelastung zu verringern.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionsausgaben für Emissionsminderungstechnologien und Nachrüstanlagen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Maßnahmen, die gesetzlich vorgeschrieben sind

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Niederlassung in Deutschland
  • Eigentümer eines in einem deutschen Binnenschiffsregister eingetragenen Binnenschiffs (oder Eintragung bis Antragsabschluss)
  • Gewerbliche Nutzung des Binnenschiffs in der Binnenschifffahrt
  • Vorlage einer gültigen Fahrtauglichkeitsbescheinigung
  • Nachweis der Emissionsminderung (Herstellererklärung oder messtechnischer Nachweis)
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
  2. Herstellererklärung Abgasnachbehandlungssystem (ANS)
  3. Herstellererklärung Kraftstoff-Wasser-Emulsionsanlage (KWE)
  4. Fahrtauglichkeitsbescheinigung
  5. Nachweis der Emissionsminderung (Herstellererklärung oder messtechnischer Nachweis)

Beschreibung

Das Fördervorhaben unterstützt bundesweit Unternehmen bei der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen in bestehenden Binnenschiffmotoren, um eine Partikelminderung (PM) von mindestens 90 % und eine Stickstoffemissionsreduktion (NOX) von mindestens 70 % zu erreichen. Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, die als Eigentümer:innen eines in einem deutschen Binnenschiffsregister eingetragenen Schiffes gelten und dieses gewerblich nutzen. Gefördert werden investive Ausgaben für Abgasnachbehandlungssysteme (ANS) und Kraftstoff-Wasser-Emulsionsanlagen (KWE) – Maßnahmen, die bereits gesetzlich vorgeschrieben sind, sind ausgeschlossen. Die Fördersätze liegen je nach Unternehmensgröße zwischen 60 % (große Unternehmen) und 80 % (kleine und Kleinstunternehmen) der zuwendungsfähigen Kosten, maximal bis zu 300.000 € pro Unternehmen innerhalb von drei Jahren. Der einstufige Antragszeitraum läuft vom 04. Juni bis 31. August 2025 und erfolgt über die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).

Mit Blick auf Energieeffizienz, Umwelt- und Klimaschutz trägt dieses Programm maßgeblich zur Reduzierung der Luftschadstoffe im Binnenschiffsverkehr bei. Voraussetzung für eine Bewilligung ist neben der gewerblichen Nutzung für mindestens drei Jahre nach Einbau eine gültige Fahrtauglichkeitsbescheinigung sowie der Nachweis der Emissionsminderung durch eine Herstellererklärung oder messtechnische Gutachten. Zur Antragseinreichung sind der ausgefüllte Zuwendungsantrag, die Herstellererklärungen für ANS und KWE, die Fahrtauglichkeitsbescheinigung und der Emissionsnachweis vorzulegen. Dieses Förderangebot bietet einen attraktiven Rahmen, um betriebliche Nachhaltigkeitsziele zu realisieren und langfristig die Wettbewerbsfähigkeit auf Wasserstraßen zu stärken.

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