Nachwuchsgewinnung
Zuschüsse zur Verbesserung der Nachwuchsgewinnung und der Berufsorientierung von hessischen Schüler:innen ab Jahrgangsstufe 8. Fördersatz bis 90 %. Programm nicht mehr antragbar.
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Förderkriterien
Förderziel
Durch geförderte Maßnahmen soll das Qualifizierungs- und Ausbildungspotenzial von Personen besser erschlossen werden, die in der betrieblichen Ausbildung unterrepräsentiert sind, insbesondere Jugendliche aus Haupt- und Realschulen, mit Migrationshintergrund und junge Frauen in gewerblich-technischer und naturwissenschaftlicher Ausbildung. Vertiefte Berufsorientierungsmaßnahmen sollen die Ausbildungsreife stärken, Bewerbungskompetenzen fördern, den Berufswahlprozess vorbereiten und so den späteren Ausbildungserfolg sichern. Gefördert werden über das Regelangebot von Schule oder Berufsberatung hinausgehende Maßnahmen nach § 48 SGB III in Kooperation mit der regionalen Arbeitsagentur oder der Regionaldirektion Hessen.
Förderfähige Ausgaben
- Zuwendungsfähige Gesamtausgaben
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen Land Hessen und Bund)
- Juristische Personen des privaten Rechts, tätig im Bereich berufliche Bildung
Beschreibung
Die Förderung in Hessen zielt darauf ab, das Potenzial von Jugendlichen ab der Jahrgangsstufe 8 durch vertiefte Berufsorientierungsmaßnahmen bestmöglich zu erschließen. Im Mittelpunkt stehen insbesondere junge Menschen aus Haupt- und Realschulen, Jugendliche mit Migrationshintergrund sowie junge Frauen in gewerblich-technischer und naturwissenschaftlicher Ausbildung, die in der betrieblichen Lehre bislang unterrepräsentiert sind. Gefördert werden Projekte, die über das reguläre Schul- und Berufsberatungsangebot hinausgehen und in Kooperation mit der regionalen Arbeitsagentur oder der Regionaldirektion Hessen nach § 48 SGB III umgesetzt werden. Die Maßnahmen sollen die Ausbildungsreife steigern, Bewerbungskompetenzen vermitteln und den Berufswahlprozess praxisnah vorbereiten, um den späteren Ausbildungserfolg nachhaltig zu sichern. Überregionale und modellhafte Konzepte sind ausdrücklich erwünscht, um Best-Practice-Ansätze landesweit zu verbreiten.
Als Zuschussprogramm deckt die Initiative bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ab und finanziert sich aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds sowie Landesmitteln. Antragstellende können juristische Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen Land Hessen und Bund) sowie private Träger im Bereich beruflicher Bildung sein. Obwohl das Programm derzeit nicht mehr antragbar ist, bietet es die Grundlage für erfolgreiche Nachwuchsgewinnungskonzepte und regt Träger dazu an, zukünftige Fördermöglichkeiten im Bereich Aus- und Weiterbildung zu nutzen. Interessierte Einrichtungen werden ermutigt, über künftige Projektaufrufe der Landesstelle Hessen ihre innovativen Konzepte vorzubereiten und damit die Fachkräftebasis der regionalen Wirtschaft langfristig zu stärken.
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