Nahversorgung
Förderung für Wiener Nahversorgungs- und Gewerbeunternehmen bei innovativen, energieeffizienten Investitionen und Dienstleistungen. Einreichung 01.01.2024–31.12.2026 laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel dieses Programms ist es, Wiener Nahversorgungs- und Gewerbeunternehmen bei der Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen bzw. der Anwendung neuer Technologien und Verfahren im Betrieb zu unterstützen. Damit sollen die Dynamik und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gestärkt und die Vielfalt der Nahversorgung und des Gewerbes in Wien erhalten und weiter erhöht werden. Im Sinne des Klimaschutzes und damit auch der langfristigen Absicherung der Unternehmenstätigkeit liegt der Fokus auch auf der Energieeffizienz der geplanten Maßnahmen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sach- und Materialkosten
- Externe Dienstleistungen (Beratung, Schulung, Marketing)
- Anschaffung technischer Anlagen und Maschinen
- Lizenzen und Konzessionen
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Kosten des laufenden Geschäftsbetriebs
- aktivierte Eigenleistung
- Steuern, öffentliche Gebühren und Finanzierungskosten
- Rechnungen unter €200 netto
- Anschaffung von Grundstücken und Gebäuden
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Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebsstätte in Wien
- Kleines Unternehmen (<50 Mitarbeiter*innen und max. €10 Mio. Jahresumsatz)
- Branche: Gewerbe und Handwerk, Handel, Gastronomie, Buch- und Medienhandel
- Projekt darf nicht vor Antragstellung begonnen werden
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsbestätigung
- De-minimis Erklärung
- Jahresabschluss bzw. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
- Lebenslauf
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Projekts
- Klimaschutzaspekte
- Wettbewerbsfähigkeit
- Gesellschaftlicher Nutzen
Beschreibung
Das Förderprogramm „Nahversorgung“ der Wirtschaftsagentur Wien richtet sich an kleine Nahversorgungs- und Gewerbeunternehmen sowie Gründer:innen mit Betriebsstätte in Wien. Es unterstützt innovative, energieeffiziente Investitionen und begleitende Dienstleistungen, um die Wettbewerbsfähigkeit und Vielfalt des lokalen Einzelhandels, Handwerks, der Gastronomie und des Buch- und Medienhandels zu stärken. Im Vordergrund stehen Maßnahmen zur Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen sowie zur Einführung moderner Technologien und Verfahren. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Klimaschutz und Energieeffizienz, sodass alle geförderten Projekte einen nachhaltigen Beitrag zur langfristigen Sicherung der Unternehmensaktivitäten leisten. Die maximale Fördersumme beträgt 75.000 Euro bei einer Förderquote von 50 % und einer Projektlaufzeit von bis zu 24 Monaten. Eine Einreichung ist jährlich fortlaufend zwischen dem 1. Jänner 2024 und dem 31. Dezember 2026 möglich, wobei projektbezogene Stichtage veröffentlicht werden.
Förderfähig sind unter anderem Personalkosten, Sach- und Materialkosten, externe Dienstleistungen (Beratung, Schulung, Marketing), technische Anlagen und Maschinen sowie Lizenzen, Konzessionen und bauliche Maßnahmen. Nicht anrechenbar sind Kosten des laufenden Geschäftsbetriebs, aktivierte Eigenleistungen, Grundstücks- und Gebäudeanschaffungen, Rechnungen unter 200 Euro netto sowie Steuern und Gebühren. Voraussetzung ist, dass das Vorhaben nach Antragstellung startet und das Unternehmen weniger als 50 Mitarbeiter:innen und maximal 10 Mio. Euro Jahresumsatz aufweist. Zur Einreichung über das Online-Portal werden u. a. die Antragsbestätigung, eine De-minimis-Erklärung, der letzte Jahresabschluss bzw. die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sowie der Lebenslauf der Projektleitung benötigt. Bewertet werden Innovationsgehalt, Klimaschutzaspekte, Wettbewerbsfähigkeit und gesellschaftlicher Nutzen.