Zuschuss

Nahversorgungsförderung

Förderung für kleine Nahversorgungsunternehmen in Tirol zur nachhaltigen Sicherung und Verbesserung der Nahversorgung. Anträge von 01.03.2024 bis 31.12.2027 möglich.

Unternehmensfinanzierung Regionalförderung Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.03. - 31.12.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol
Unternehmensgröße: Kleinst- und kleine Unternehmen
Fördersumme: Nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss bis zu 30 % der förderbaren Kosten (max. 200.000 €), Nahversorgungsprämie bis zu 2...
Förderquote: 30%

Förderziel

Unterstützung kleiner Nahversorgungsunternehmen, um die Nahversorgungssituation in Tirol nachhaltig zu sichern bzw. zu verbessern.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionen in Sachanlagen zur Neuerrichtung oder Verbesserung
  • Investitionen in alternative Nahversorgungssysteme

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Kleinstunternehmen oder kleines Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Aufrechte Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular für Investitionsförderung
  2. Antragsformular für Nahversorgungsprämie
  3. Richtlinien (RL_Tourismus_und_Regionalitaet.pdf)

Beschreibung

Ziel der Förderung: In Tirol werden Kleinst- und kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit gültiger Gewerbeberechtigung dabei unterstützt, die regionale Nahversorgung langfristig abzusichern und zu verbessern. Gefördert werden Investitionen in Sachanlagen für Neuerrichtungen oder Modernisierungen sowie die Umsetzung alternativer Nahversorgungssysteme in Gemeinden, Ortsteilen oder Ortszentren, in denen die Grundversorgung gefährdet ist. Anträge können ab dem 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2027 eingereicht werden. Die Maßnahme verfolgt das Ziel, die wirtschaftliche Stabilität und Attraktivität ländlicher Räume zu stärken und eine flächendeckende Versorgung mit Lebensmitteln und wichtigen Gütern sicherzustellen.

Förderkonditionen und Antragsunterlagen: Als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss deckt die Unterstützung bis zu 30 % der förderfähigen Investitionskosten ab, maximal bis zu 200.000 €; ergänzend kann eine Nahversorgungsprämie von bis zu 20.000 € beantragt werden. Fördervoraussetzungen sind der Status als Kleinst- oder kleines Unternehmen und eine Mindestinvestitionssumme von 20.000 €. Grundlage für die Antragstellung bilden das Investitions-Antragsformular, das Prämien-Formular und die Richtlinien RL_Tourismus_und_Regionalitaet.pdf. Die Projektkosten müssen in einem zeitlichen Rahmen von einem Jahr nach Antragseinreichung umgesetzt werden. Expert:innen aus der regionalen Wirtschaftsförderung prüfen die Unterlagen und begleiten die Abwicklung. Damit entsteht eine chancenreiche Möglichkeit, nachhaltige und innovative Versorgungsstrukturen in Tirol aufzubauen und einen aktiven Beitrag zur Stärkung der ländlichen Gemeinschaft zu leisten.

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