Zuschuss

Nationale Anti-Doping Agentur Austria GmbH, Bundeszuschuss

Bundeszuschuss zur Deckung der Administrativkosten und Wahrnehmung der Aufgaben der Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung NADA Austria

Sport

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2022
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien

Förderziel

Förderung der Anti-Doping-Arbeit in Österreich gemäß § 2 Abs. 1 Z 5 BSFG 2017 und Finanzierung der administrativen Aufgaben und Kontrolltätigkeiten der NADA Austria

Förderfähige Ausgaben

  • Administrativkosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Erfüllung der Aufgaben gemäß § 2 Abs. 1 Z 5 BSFG 2017
  • Erfüllung der Voraussetzungen gemäß §§ 4 iVm 5 Abs. 1 Z 2 und Abs. 5 ADBG 2021
  • Beschlussfassung des Jahresbudgets durch die Generalversammlung der NADA Austria

Beschreibung

Die Bundesmittel zur Finanzierung der Administrativkosten der Nationale Anti-Doping Agentur Austria GmbH (NADA Austria) unterstützen als unabhängige Dopingkontrolleinrichtung die österreichische Anti-Doping-Arbeit in Spitzen-, Breiten- und Behindertensport. Gefördert wird gemäß § 2 Abs. 1 Z 5 BSFG 2017 die Umsetzung von Dopingpräventionsmaßnahmen, die Organisation und Durchführung von Dopingkontrollen sowie die rechtliche und fachliche Begleitung aller Schritte im Dopingkontrollverfahren. Die NADA Austria erhält jährlich einen Zuschuss durch das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport sowie die Bundesländer Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien. Die Förderung ist unbefristet und kann fortlaufend beantragt werden.

Voraussetzung für den Erhalt des Bundeszuschusses ist die Erfüllung der Aufgaben gemäß § 2 Abs. 1 Z 5 BSFG 2017, die Einhaltung der Anti-Doping-Bundesgesetzgebung (ADBG 2021) (§§ 4 iVm 5 Abs. 1 Z 2 und Abs. 5 ADBG 2021) sowie die Beschlussfassung des Jahresbudgets durch die Generalversammlung der NADA Austria. Förderfähig sind insbesondere sämtliche Administrativkosten, die zur Gewährleistung eines reibungslosen Prüf- und Kontrollbetriebs notwendig sind. Mit dieser Bundesförderung wird sichergestellt, dass Österreich seinen internationalen Verpflichtungen nach Europarats- und UNESCO-Übereinkommen nachkommt und Sportler:innen auf allen Ebenen in einem sauberen und fairen Umfeld antreten können.

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