Nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI)
Aufbau und Förderung der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) durch geförderte Konsortien zur systematischen Erschließung, langfristigen Sicherung und internationalen Vernetzung von Forschungsdaten. Förderlaufzeit für Konsortien jeweils fünf Jahre, drei Ausschreibungsrunden bis 2028.
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Förderkriterien
Förderziel
Die NFDI soll die Datenbestände von Wissenschaft und Forschung systematisch erschließen, nachhaltig sichern, zugänglich machen und (inter-)national vernetzen. Sie wird durch wissenschaftsgeleitete Konsortien aufgebaut, um Metadatenstandards, interoperable Dienste und FAIR-konformes Datenmanagement disziplinübergreifend zu etablieren.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sach- und Betriebsausgaben
- Ausgaben für projektbezogene Aufträge
Nicht förderfähige Ausgaben
- Investitionsausgaben (außer in Ausnahmefällen)
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Konsortium aus staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Ressortforschungseinrichtungen, Akademien oder weiteren öffentlich geförderten Infrastruktureinrichtungen
- Einrichtungen müssen gemeinnützig und in deutscher Trägerschaft bzw. mit Sitz in Deutschland sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektantrag (DFG-Formular nfdi120)
- Datenmanagementkonzept
- Kooperationsvereinbarung
Bewertungskriterien
- fachliche Relevanz und Qualität der geplanten Maßnahmen
- erwartbarer Mehrwert für disziplinübergreifende Metadatenstandards und Dienstleistungsangebot
- Verankerung des Konsortiums in der Fachgemeinschaft und Einbindung relevanter Partner
- strukturelle Bedeutung für NFDI und das Wissenschaftssystem
- Effizienz und Nachhaltigkeit
- internationale Anschlussfähigkeit
- Konzept zu Datennutzung, -zugang, Auffindbarkeit und Nachnutzbarkeit entlang der FAIR-Prinzipien
- angemessenes Betriebsmodell (ggf. moderate Nutzungsgebühren)
Beschreibung
Die Nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) unterstützt Disziplinen und Methoden in Deutschland dabei, Forschungsdaten systematisch zu erschließen, langfristig zu sichern und international zu vernetzen. Gefördert werden wissenschaftsgeleitete Konsortien, die über fünf Jahre hinweg FAIR-konformes Datenmanagement etablieren, interoperable Dienste entwickeln und disziplinübergreifende Metadatenstandards vorantreiben. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) übernimmt die Begutachtung der Anträge, während die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) auf Basis der Förderempfehlungen die endgültigen Entscheidungen trifft. Pro Konsortium stehen jährlich Mittel in Höhe von 2–5 Mio. € (100 % Förderquote) für Personal-, Sach- und Betriebsausgaben sowie projektbezogene Aufträge zur Verfügung. Investitionsausgaben sind nur in Ausnahmefällen förderfähig.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Verbünde staatlicher und staatlich anerkannter Hochschulen, außeruniversitärer Forschungseinrichtungen, Ressortforschungseinrichtungen, Akademien oder weiterer öffentlich geförderter Infrastruktureinrichtungen mit Sitz in Deutschland. Grundlage der Förderung sind fachliche Relevanz, Mehrwert für Metadatenstandards, Verankerung im Forschungsumfeld, Effizienz, Nachhaltigkeit, internationale Anschlussfähigkeit sowie ein schlüssiges Betriebsmodell entlang der FAIR-Prinzipien. Erforderliche Unterlagen umfassen den Projektantrag (DFG-Formular nfdi120), ein Datenmanagementkonzept und eine Kooperationsvereinbarung. Die Förderung erfolgt in bis zu drei Ausschreibungsrunden bis 2028 und gliedert sich in eine Programmpauschale sowie direkte Projektmittel. Mit diesem Förderprogramm entsteht eine robuste, vernetzte Infrastruktur, die den Zugang zu digitalen Datenbeständen von Wissenschaft und Forschung nachhaltig verbessert und damit langfristig Innovation und interdisziplinäre Zusammenarbeit befördert.
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