Zuschuss

Nationale und internationale Sportveranstaltungen (Sportförderrichtlinien – SFR V)

Zuschüsse für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung nationaler und internationaler Sportveranstaltungen in Berlin mit einer Förderquote von bis zu 90 % des unvermeidlichen Finanzierungsdefizits.

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Berlin
Förderquote: bis zu 90 %

Förderziel

Das Land Berlin unterstützt als Sportmetropole die Durchführung nationaler und internationaler Sportveranstaltungen durch Zuschüsse, um einen nachhaltigen Mehrwert für Stadt und Sportstandort Berlin zu erzielen. Gefördert werden Vorbereitungs-, Durchführungs- und Nachbereitungskosten.

Förderfähige Ausgaben

  • Vorbereitungskosten
  • Durchführungskosten
  • Nachbereitungskosten

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anerkennung als förderungswürdig anerkannte Sportorganisation
  • Veranstaltung muss einen Mehrwert für die Sportmetropole Berlin erbringen
  • Nachweis einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung und bestimmungsgemäßen Mittelverwendung
  • Einsatz angemessener Eigenmittel (mindestens 10 %)

Bewertungskriterien

  • Mehrwert für die Sportmetropole Berlin
  • Eigenmittelanteil
  • Nachweis ordnungsgemäßer Geschäftsführung und Mittelverwendung

Beschreibung

Das Förderprogramm der Sportförderrichtlinien V richtet sich an in Berlin ansässige, als förderungswürdig anerkannte Sportorganisationen, die nationale oder internationale Wettkampfhöhepunkte planen. In der Hauptstadtmetropole werden Zuschüsse zur Deckung unvermeidlicher Finanzierungsdefizite gewährt – mit einer Förderquote von bis zu 90 % und einem Eigenmittelanteil von mindestens 10 %. Gefördert werden dabei alle mit der Planung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung verbundenen Kosten. Ziel ist es, die Rolle Berlins als Sportstandort zu stärken und zugleich einen nachhaltigen Mehrwert für städtisches Leben, Kultur und Medien hervorzuheben.

Voraussetzung für eine positive Förderentscheidung ist unter anderem der nachweisliche Mehrwert für die Sportmetropole Berlin sowie eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und bestimmungsgemäße Mittelverwendung. Die Begutachtung erfolgt anhand der Kriterien Mehrwert für Stadt und Sport, Eigenmittelanteil und Nachweis der Mittelverwendung. Die Veranstaltung ist spätestens bis zum 15. Oktober des Vorjahres zur Eintragung in die Planungsliste anzumelden, der vollständige Antrag muss mindestens drei Monate vor Beginn des Events bei der zuständigen Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport eingereicht werden. So entsteht ein verbindliches Zeitfenster für eine transparente Prüfung und zügige Förderzusage – mit nachhaltigem Nutzen für alle Beteiligten in Berlin.

Antrag starten →