Zuschuss

Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (NIP) – Maßnahmen der Marktaktivierung – Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität

Förderung von Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur nachhaltigen Mobilität mit Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie. Anträge laufend möglich.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Klimaschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Ziel des Programms ist die Aktivierung des Marktes für Wasserstoff- und Brennstoffzellensysteme im Mobilitätssektor durch Förderung von Pilot- und Demonstrationsprojekten, um die Technologie‐ und Klimaziele zu unterstützen und eine nachhaltige Mobilitätswende voranzutreiben.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen
  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland
  • Projekte im Bereich Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie mit Fokus auf Mobilität
  • Nachweis des erforderlichen Eigenanteils

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Finanzierungs- und Kostenplanung
  3. Qualifikationsnachweise der Projektbeteiligten

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt des Vorhabens
  • Markt- und Skalierungspotenzial
  • CO₂-Reduktionspotenzial
  • Wirtschaftliche und technische Machbarkeit

Beschreibung

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert über die zweite Phase des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP II) Pilot- und Demonstrationsvorhaben im Bereich nachhaltiger Mobilität. Ziel ist die Markteinführung von mobilen Wasserstoff- und Brennstoffzellensystemen, um Innovations- und Klimaziele voranzutreiben. Das Förderinstrument in Form eines Zuschusses unterstützt Projekte deutschlandweit, die mit zukunftsweisender Technologie CO₂-Emissionen im Verkehrssektor reduzieren. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, wodurch Startup-Teams, Unternehmen und Institutionen flexibel den passenden Zeitpunkt zur Antragstellung wählen können.

Unternehmen, Existenzgründer:innen, Forschungseinrichtungen und öffentliche Träger sind zur Antragstellung berechtigt, sofern der Sitz oder die Betriebsstätte in Deutschland liegt und das Projekt einen nachweisbaren Eigenanteil aufweist. Entscheidungskriterien bilden der Innovationsgrad, das Markt- und Skalierungspotenzial, die technische und wirtschaftliche Machbarkeit sowie das CO₂-Reduktionspotenzial. Zur Antragseinreichung sind eine detaillierte Projektbeschreibung, eine Finanzierungs- und Kostenplanung sowie Qualifikationsnachweise des Projektteams erforderlich. Durch die Förderung sollen anspruchsvolle Demonstrationsvorhaben realisiert und die Mobilitätswende tatkräftig unterstützt werden.

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