Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (NIP) – Maßnahmen der Marktaktivierung – Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität
Förderung von Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur nachhaltigen Mobilität mit Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie. Anträge laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel des Programms ist die Aktivierung des Marktes für Wasserstoff- und Brennstoffzellensysteme im Mobilitätssektor durch Förderung von Pilot- und Demonstrationsprojekten, um die Technologie‐ und Klimaziele zu unterstützen und eine nachhaltige Mobilitätswende voranzutreiben.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland
- Projekte im Bereich Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie mit Fokus auf Mobilität
- Nachweis des erforderlichen Eigenanteils
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungs- und Kostenplanung
- Qualifikationsnachweise der Projektbeteiligten
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Vorhabens
- Markt- und Skalierungspotenzial
- CO₂-Reduktionspotenzial
- Wirtschaftliche und technische Machbarkeit
Beschreibung
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert über die zweite Phase des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP II) Pilot- und Demonstrationsvorhaben im Bereich nachhaltiger Mobilität. Ziel ist die Markteinführung von mobilen Wasserstoff- und Brennstoffzellensystemen, um Innovations- und Klimaziele voranzutreiben. Das Förderinstrument in Form eines Zuschusses unterstützt Projekte deutschlandweit, die mit zukunftsweisender Technologie CO₂-Emissionen im Verkehrssektor reduzieren. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, wodurch Startup-Teams, Unternehmen und Institutionen flexibel den passenden Zeitpunkt zur Antragstellung wählen können.
Unternehmen, Existenzgründer:innen, Forschungseinrichtungen und öffentliche Träger sind zur Antragstellung berechtigt, sofern der Sitz oder die Betriebsstätte in Deutschland liegt und das Projekt einen nachweisbaren Eigenanteil aufweist. Entscheidungskriterien bilden der Innovationsgrad, das Markt- und Skalierungspotenzial, die technische und wirtschaftliche Machbarkeit sowie das CO₂-Reduktionspotenzial. Zur Antragseinreichung sind eine detaillierte Projektbeschreibung, eine Finanzierungs- und Kostenplanung sowie Qualifikationsnachweise des Projektteams erforderlich. Durch die Förderung sollen anspruchsvolle Demonstrationsvorhaben realisiert und die Mobilitätswende tatkräftig unterstützt werden.
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