Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (NIP) – Maßnahmen der Marktaktivierung – Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität
Förderung innovativer Produkte im Bereich Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie zur Markteinführung nachhaltiger Mobilität. Investitionszuschüsse für Brennstoffzellenfahrzeuge, Infrastruktur- und Elektrolyseanlagen. Einreichung von Projektskizzen über easy-Online nach themenspezifischen Förderaufrufen.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Investitionen in Brennstoffzellenfahrzeuge (Straße, Schiene, Wasser, Luft) und zugehöriger Betankungs- und Wartungsinfrastruktur, autarker Stromversorgungslösungen auf Basis von Brennstoffzellen, Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen für Mobilitätsanwendungen, offene lokale Wasserstoffinfrastruktur, Elektrolyseanlagen zur Wasserstofferzeugung für den Mobilitätsbereich mit erneuerbarem Strom sowie Umweltstudien zu Wasserstoffanwendungen im Mobilitätssektor.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionsmehrausgaben für Brennstoffzellenfahrzeuge
- Investitionen in Betankungs- und Wartungsinfrastruktur
- Investitionen in autarke Brennstoffzellen-Stromversorgung
- Investitionen in KWK-Anlagen für Mobilitätsanwendungen
- Aufbau offener lokaler Wasserstoffinfrastruktur
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Innovative Technologie muss nachweisbaren Umweltnutzen gegenüber konventioneller Technologie aufweisen
- Produkt muss technisch marktreif, aber am Markt noch nicht wettbewerbsfähig sein
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland zum Zeitpunkt der Auszahlung
- Keine Eröffnung oder Beantragung eines Insolvenzverfahrens
- Kein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Kommission
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektskizze
- Antragsformular (easy-Online)
- Technische Beschreibung des Vorhabens
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Nachweis der Betriebsstätte in Deutschland
- Nachweis über Umweltnutzen
Bewertungskriterien
- Erreichung definierter Umweltziele
- Innovationsgrad der Technologie
- Technische Marktreife
- Wirtschaftlichkeit der Investitionsmehrausgaben
- Beitrag zur Dekarbonisierung des Verkehrs
Beschreibung
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur fördert bundesweit innovative Projekte im Bereich Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie zur Markteinführung nachhaltiger Mobilität. Gefördert werden Investitionen in Brennstoffzellenfahrzeuge (Straße, Schiene, Wasser, Luft) sowie in zugehörige Betankungs- und Wartungsinfrastruktur, autarke Stromversorgungslösungen auf Basis von Brennstoffzellen und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen für Mobilitätsanwendungen. Ebenfalls im Fokus stehen offene lokale Wasserstoffinfrastrukturen, Elektrolyseanlagen zur Erzeugung von Wasserstoff aus erneuerbarem Strom und Umweltstudien zu Wasserstoffanwendungen im Mobilitätssektor. Als Zuschuss werden bis zu 60 % der zusätzlichen Investitionskosten übernommen, abhängig von definierten Umweltzielen und dem Innovationsgrad der Technologie. Anträge werden in einem einstufigen Verfahren über das elektronische Portal easy-Online eingereicht.
Kleine und mittlere Unternehmen, Start-ups, Industrieunternehmen sowie öffentliche Einrichtungen können sich bewerben, sofern die Technologie einen nachweisbaren Umweltnutzen gegenüber konventionellen Systemen aufweist, technisch marktreif, aber noch nicht wettbewerbsfähig ist und eine Betriebsstätte in Deutschland besteht. Ausgeschlossen sind Unternehmen in Insolvenz oder in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien. Förderfähige Ausgaben umfassen Investitionsmehrkosten für Fahrzeuge, Tankstellen, Elektrolyseure und Umweltstudien. Bei der Bewilligung fließen Umweltwirkung, Innovationshöhe, technische Reife, Wirtschaftlichkeit sowie Beitrag zur Verkehrsentkarbonisierung in die Entscheidung ein. Weitere Details und Fristen sind den themenspezifischen Förderaufrufen im easy-Online-Portal zu entnehmen.