Zuschuss

Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten

Bundesweites Zuschussprogramm für natürliche Klimaschutzmaßnahmen in ländlichen Kommunen: Förderung von investiven Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung und Stärkung der Biodiversität. Anträge derzeit nicht möglich.

Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Förderquote: 80% - 90%

Förderziel

Förderung von Maßnahmen, die den allgemeinen Zustand der Ökosysteme in Deutschland verbessern, ihre Klimaschutzleistung stärken und einen dauerhaften Beitrag zum Klimaschutz leisten, insbesondere durch investive Vorhaben wie naturnahe Begrünung, Renaturierung und biodiversitätsfördernde Projekte auf öffentlichen, nicht wirtschaftlich genutzten Flächen in ländlichen Kommunen.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Schwerpunkt der Maßnahmen im ländlichen Raum
  • Erhebliches Interesse des Bundes und Vorhaben ohne Bundeszuwendung nicht oder nicht im erforderlichen Umfang durchführbar
  • Rechtliche und wirtschaftliche Eigentümerin/Eigentümer der entsprechenden Flächen oder Nachweis der zweckentsprechenden Nutzung bis Ende der Zweckbindungsfrist (normalerweise bis 2045)
  • Investive Maßnahmen sind freiwillig ohne öffentlich-rechtliche Verpflichtungen
  • Informationsbereitstellung von Projektdaten und Teilnahme an jährlichen Statustreffen mit der Bewilligungsbehörde
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektskizze
  2. Förmlicher Förderantrag über easy-Online

Beschreibung

Das bundesweite Zuschussprogramm „Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) richtet sich an öffentliche Einrichtungen im ländlichen Raum. Es fördert investive Maßnahmen auf öffentlichen, nicht wirtschaftlich genutzten Flächen mit dem Ziel, Ökosysteme ökologisch aufzuwerten, die biologische Vielfalt zu stärken und die Klimaschutzwirkung zu erhöhen. Schwerpunkte liegen u. a. auf naturnaher Begrünung, Renaturierung von Gewässern, Anlage von Wegrainen sowie entsiegelnden Projekten. Das Programm bedient sich bei der administrativen Betreuung und fachlichen Begleitung der Kompetenzen der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH (ZUG).

Antragsberechtigt sind Kommunen sowie (inter)kommunale Zweckverbände mit erheblichem Bundesinteresse an ihrem Vorhaben, das ohne Bundeszuschuss nicht im erforderlichen Umfang umsetzbar wäre. Voraussetzung ist das rechtliche und wirtschaftliche Eigentum oder der Nachweis der zweckgebundenen Nutzung bis zum Ende der Bindungsfrist (i. d. R. 2045), die Freiwilligkeit der investiven Maßnahmen, die Bereitstellung von Projektdaten sowie die Teilnahme an jährlichen Statustreffen mit der Bewilligungsbehörde und fachliche wie wirtschaftliche Kompetenzen zur Projektumsetzung. Die Förderquote liegt zwischen 80 % und 90 %. Aktuell ist das Förderfenster geschlossen, eine Antragsstellung ist derzeit nicht möglich. Förderanträge erfolgen zweistufig: zunächst über eine Projektskizze, danach über ein formelles Antragsverfahren via easy-Online.

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