Naturnahe Gewässerentwicklung – Förderung für Landeseinrichtungen (ELER-VV-GewSan)
Zuschuss zur Planung und Umsetzung naturnaher Gewässerentwicklung in Brandenburg: bis zu 100 % Förderquote, max. 8 Mio. € je Vorhaben. Derzeit keine Antragsmöglichkeiten.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung von Gewässern im ländlichen Raum in Brandenburg zur umweltverträglichen Bewirtschaftung der Wasserressourcen, Verbesserung der Gewässerqualität und der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur.
Förderfähige Ausgaben
- Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI)
- Technische und naturschutzfachliche Planungskosten
- Investive Kosten für naturnahe Gewässerumgestaltung
- Baumaßnahmen zur Gewässersanierung
- Kosten für Grunderwerb (bis max. 10 % der erstattungsfähigen Ausgaben)
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Bau von Verwaltungsgebäuden
- Beschaffung von Kraftfahrzeugen und Geräten
- Unterhaltung und Pflege von Gewässern und wasserwirtschaftlichen Anlagen
- Gewässerkundliche Daueraufgaben
- Institutionelle Förderungen
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Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsberechtigung: Landesamt für Umwelt oder zuständiger Gewässerunterhaltungsverband
- Zweck: Erreichung der Bewirtschaftungsziele gemäß EG-WRRL und WHG
- Durchführung im ELER-Fördergebietskulisse Brandenburg
- Vorlage der Zustimmung des Grundstückseigentümers oder Nachweis eines Nutzungsrechts
- Nachweis öffentlich-rechtlicher Zulassung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Zustimmung des Grundstückseigentümers oder Nachweis Nutzungsrecht
- Nachweis öffentlich-rechtlicher Zulassungen
- Nachweis Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI)
- Nachweis Grunderwerb
- Unterschriftenprobenblatt
- Verwendungsnachweis
Bewertungskriterien
- Beitrag zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie
- Ökologische Wirksamkeit der Maßnahme
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Prioritätensetzung nach wasserwirtschaftlichen Zielen
Beschreibung
Die Förderung richtet sich an öffentlich-rechtliche Träger in Brandenburg und unterstützt Projekte zur naturnahen Entwicklung von Gewässern im ländlichen Raum. Im Mittelpunkt steht die umweltverträgliche Bewirtschaftung wasserwirtschaftlicher Infrastruktur und die Umsetzung der Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie sowie des Wasserhaushaltsgesetzes. Gefördert werden Planungs- und Investitionskosten von Architekt:innen und Ingenieur:innen, technische und naturschutzfachliche Leistungen, Maßnahmen zur Revitalisierung von Fließgewässern und zur Verbesserung der Durchgängigkeit, die Sanierung von Stillgewässern inklusive Entschlammung und Gewässerentwicklungsräumen, ebenso wie Monitoring-Untersuchungen. Auch Ausgaben für Grunderwerb (bis zu 10 % der förderfähigen Gesamtkosten), Notar- und Gerichtskosten, Vergabeverfahren und die darauf entfallende Mehrwertsteuer können berücksichtigt werden. Die Fördersumme beträgt bis zu 100 % der erstattungsfähigen Ausgaben, maximal 8 Mio. Euro pro Vorhaben.
Als potenzielle Antragstellende kommen insbesondere das Landesamt für Umwelt (LfU) und die zuständigen Gewässerunterhaltungsverbände des Landes Brandenburg infrage. Voraussetzung ist die Durchführung innerhalb der ELER-Fördergebietskulisse, die Zustimmung der Grundstückseigentümer:innen oder der Nachweis eines Nutzungsrechts sowie der Nachweis der öffentlich-rechtlichen Zulassung. Bewertet werden Beitrag zur EG-WRRL-Umsetzung, ökologische Wirksamkeit, Nachhaltigkeitsaspekte und die Priorität nach wasserwirtschaftlichen Zielen. Nicht gefördert werden unter anderem Verwaltungsgebäude, Fahrzeuge und Geräte, laufende Unterhaltungskosten, institutionelle Zuwendungen, Grunderwerb landwirtschaftlich nutzbarer Flächen für Hochwasserrückhaltbecken, Hochwasserschutz für neue Siedlungen, Bodenspekulation und Gerichts- oder Anwaltskosten bei Klagen gegen das Land Brandenburg. Derzeit existieren keine Antragsmöglichkeiten; künftige Termine werden über die Investitionsbank des Landes Brandenburg bekanntgegeben.
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