Zuschuss

Naturnahe Gewässerentwicklung – Förderung für Landeseinrichtungen (ELER-VV-GewSan)

Zuschuss zur Planung und Umsetzung naturnaher Gewässerentwicklung in Brandenburg: bis zu 100 % Förderquote, max. 8 Mio. € je Vorhaben. Derzeit keine Antragsmöglichkeiten.

Infrastruktur Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Komplex
Region: Brandenburg
Fördersumme: Bis zu 8 000 000 € je Vorhaben
Förderquote: 100 %

Förderziel

Förderung von Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung von Gewässern im ländlichen Raum in Brandenburg zur umweltverträglichen Bewirtschaftung der Wasserressourcen, Verbesserung der Gewässerqualität und der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur.

Förderfähige Ausgaben

  • Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI)
  • Technische und naturschutzfachliche Planungskosten
  • Investive Kosten für naturnahe Gewässerumgestaltung
  • Baumaßnahmen zur Gewässersanierung
  • Kosten für Grunderwerb (bis max. 10 % der erstattungsfähigen Ausgaben)
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Bau von Verwaltungsgebäuden
  • Beschaffung von Kraftfahrzeugen und Geräten
  • Unterhaltung und Pflege von Gewässern und wasserwirtschaftlichen Anlagen
  • Gewässerkundliche Daueraufgaben
  • Institutionelle Förderungen
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Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragsberechtigung: Landesamt für Umwelt oder zuständiger Gewässerunterhaltungsverband
  • Zweck: Erreichung der Bewirtschaftungsziele gemäß EG-WRRL und WHG
  • Durchführung im ELER-Fördergebietskulisse Brandenburg
  • Vorlage der Zustimmung des Grundstückseigentümers oder Nachweis eines Nutzungsrechts
  • Nachweis öffentlich-rechtlicher Zulassung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Projektbeschreibung
  3. Kosten- und Finanzierungsplan
  4. Zustimmung des Grundstückseigentümers oder Nachweis Nutzungsrecht
  5. Nachweis öffentlich-rechtlicher Zulassungen
  6. Nachweis Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI)
  7. Nachweis Grunderwerb
  8. Unterschriftenprobenblatt
  9. Verwendungsnachweis

Bewertungskriterien

  • Beitrag zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie
  • Ökologische Wirksamkeit der Maßnahme
  • Nachhaltigkeitsaspekte
  • Prioritätensetzung nach wasserwirtschaftlichen Zielen

Beschreibung

Die Förderung richtet sich an öffentlich-rechtliche Träger in Brandenburg und unterstützt Projekte zur naturnahen Entwicklung von Gewässern im ländlichen Raum. Im Mittelpunkt steht die umweltverträgliche Bewirtschaftung wasserwirtschaftlicher Infrastruktur und die Umsetzung der Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie sowie des Wasserhaushaltsgesetzes. Gefördert werden Planungs- und Investitionskosten von Architekt:innen und Ingenieur:innen, technische und naturschutzfachliche Leistungen, Maßnahmen zur Revitalisierung von Fließgewässern und zur Verbesserung der Durchgängigkeit, die Sanierung von Stillgewässern inklusive Entschlammung und Gewässerentwicklungsräumen, ebenso wie Monitoring-Untersuchungen. Auch Ausgaben für Grunderwerb (bis zu 10 % der förderfähigen Gesamtkosten), Notar- und Gerichtskosten, Vergabeverfahren und die darauf entfallende Mehrwertsteuer können berücksichtigt werden. Die Fördersumme beträgt bis zu 100 % der erstattungsfähigen Ausgaben, maximal 8 Mio. Euro pro Vorhaben.

Als potenzielle Antragstellende kommen insbesondere das Landesamt für Umwelt (LfU) und die zuständigen Gewässerunterhaltungsverbände des Landes Brandenburg infrage. Voraussetzung ist die Durchführung innerhalb der ELER-Fördergebietskulisse, die Zustimmung der Grundstückseigentümer:innen oder der Nachweis eines Nutzungsrechts sowie der Nachweis der öffentlich-rechtlichen Zulassung. Bewertet werden Beitrag zur EG-WRRL-Umsetzung, ökologische Wirksamkeit, Nachhaltigkeitsaspekte und die Priorität nach wasserwirtschaftlichen Zielen. Nicht gefördert werden unter anderem Verwaltungsgebäude, Fahrzeuge und Geräte, laufende Unterhaltungskosten, institutionelle Zuwendungen, Grunderwerb landwirtschaftlich nutzbarer Flächen für Hochwasser­rückhaltbecken, Hochwasserschutz für neue Siedlungen, Boden­spekulation und Gerichts- oder Anwaltskosten bei Klagen gegen das Land Brandenburg. Derzeit existieren keine Antragsmöglichkeiten; künftige Termine werden über die Investitionsbank des Landes Brandenburg bekanntgegeben.

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