Naturschutz-Vereinsförderung
Förderung von Vereinen und Institutionen in Salzburg für Projekte und Bildungsmaßnahmen im Natur- und Artenschutz. Einreichung laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten und Bildungsmaßnahmen im Bereich Natur- und Artenschutz durch Vereine und Institutionen zur nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ausgefülltes, unterschriebenes Förderansuchen inkl. Projektbeschreibung
- Positive naturschutzfachliche Stellungnahme eines Amtssachverständigen
- Positive Entscheidung durch die Landesregierung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes, unterschriebenes Förderansuchen inkl. Projektbeschreibung
Beschreibung
Naturschutz-Vereinsförderung des Landes Salzburg richtet sich an gemeinnützige Vereine und sonstige Institutionen, die mit Projekten und Bildungsmaßnahmen einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung im Natur- und Artenschutz leisten. Gefördert werden Vorhaben in den Themenbereichen Umwelt- und Naturschutz, Energieeffizienz sowie Klimaschutz. Eine kontinuierliche Einreichungsmöglichkeit ermöglicht eine passgenaue Planung, wobei das Förderansuchen vor Projektbeginn eingereicht werden muss. Exklusiv gemeinnützigen Trägern steht diese Unterstützung offen, was eine passgenaue Finanzierung von lokalen Naturschutzvorhaben gewährleistet. Das Programm zielt darauf ab, ökologische Strukturen zu stärken und die Artenvielfalt nachhaltig zu sichern, um eine zukunftsfähige Entwicklung der Gesellschaft zu fördern. Die Förderung erfolgt gemäß den Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg und berücksichtigt Vorgaben des EU-Beihilfenrechts. Als Zuschuss unterstützt das Programm sowohl klassische Naturschutzinitiativen als auch innovative Umweltbildungsprojekte, wodurch vielfältige Akteur:innen im Bundesland Salzburg langfristig gestärkt werden.
Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine und gemeinnützige Organisationen, die eine präzise Projektbeschreibung einreichen sowie eine positive fachliche Stellungnahme eines Amtssachverständigen vorlegen. Nach positiver Entscheidung der Salzburger Landesregierung erfolgt die Bewilligung als Zuschuss. Einreichungen sind ganzjährig möglich und müssen in jedem Fall vor der Umsetzung des Vorhabens erfolgen. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises, der Originalrechnungen sowie Zahlungsbelegen umfasst. Der Verwendungsnachweis soll neben finanziellen Nachweisen auch eine Zielerreichungsdarstellung beinhalten. Ein etwaiger Vor-Ort-Check durch Organe der Abteilung Natur- und Umweltschutz stellt die zweckentsprechende Mittelverwendung sicher. Für das Ansuchen entstehen keine eigenen Kosten; Rückforderungen können bei zweckwidriger Verwendung ausgelöst werden. So fördert das Programm langfristiges Engagement und fundierte Naturschutzarbeit in Salzburg.
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