Naturschutzfachliche Sicherung kleinflächiger Fels- und Steinbiotope
Förderung für das Belassen und die Pflege von kleinflächigen Fels- und Steinbiotopen in Oberösterreich zum Schutz seltener Flechten-, Gefäßpflanzen- und Tierarten. Gültig ab 15.01.2024, unbefristet.
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Förderkriterien
Förderziel
Schutz seltener Flechten-, Gefäßpflanzen- und Tierarten durch Erhaltung und Pflege kleinflächiger Fels- und Steinbiotopstrukturen.
Förderfähige Ausgaben
- Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen an kleinflächigen Fels- und Steinbiotopen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsstellung über Naturraummanager oder Sachverständige für Natur- und Landschaftsschutz
- Nachweis oder Vorhandensein bestimmter Tier- und Pflanzenarten an den Biotopstrukturen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular über Naturraummanager oder Sachverständige für Natur- und Landschaftsschutz
Beschreibung
Mit der naturschutzfachlichen Sicherung kleinflächiger Fels- und Steinbiotope in Oberösterreich wird der Erhalt und die Pflege von Solitärfelsen, Felsburgen und Lesesteinmauern gefördert. Das unbefristete Programm, gültig ab dem 15. Januar 2024, zielt auf den Schutz seltener Flechten-, Gefäßpflanzen- und Tierarten ab – etwa Veronica dillenii, Asplenium septentrionale oder Vipera berus. Förderberechtigt sind natürliche und juristische Personen, Stiftungen, Unternehmen, Genossenschaften, öffentliche und gemeinnützige Organisationen sowie Interessenverbände oder sonstige Vereine. Innerhalb einer Projektlaufzeit von bis zu 60 Monaten können sämtliche Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen an abgegrenzten Biotopstrukturen bezuschusst werden, um besonders naturschutzfachlich wertvolle Standorte der Böhmischen Masse langfristig zu sichern.
Bewerbungen erfolgen jederzeit über eine:n zertifizierte:n Naturraummanager:in oder Sachverständige:n für Natur- und Landschaftsschutz, wobei der Nachweis bestimmter Zielarten Voraussetzung für eine Förderung ist. Die Unterstützung beträgt pauschal 360 € pro Jahr und abgegrenztem Biotopelement und bietet somit eine klare Kalkulationsgrundlage. Eine Rechtsgrundlage besteht im Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 sowie den Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes. Durch die Kombination aus fachlicher Begleitung und staatlichem Zuschuss wird ein praxisorientiertes Konzept etabliert, das den aktiven Naturschutz vor Ort fördert und den Erhalt wertvoller Biotope nachhaltig sicherstellt.
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