Naturschutzförderungen des Landes Salzburg (Landesvertragsnaturschutzprogramm)
Landesvertragsnaturschutzprogramm Salzburg: Förderung vielfältiger Biodiversitätsmaßnahmen für landwirtschaftliche Betriebe. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt sowie naturschutzfachliche Bewirtschaftungsmaßnahmen in landwirtschaftlichen Betrieben im Bundesland Salzburg.
Förderfähige Ausgaben
- Pflegemaßnahmen
- Anlage von Biotopstrukturen
- Kontroll- und Monitoringkosten
- Beratungskosten
- Projektvorbereitung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Immobilien
- Schuldenausgleich
- Rückwirkende Kosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Sonstige
Zuwendungsvoraussetzungen
- Landwirtschaftlicher Betrieb im Bundesland Salzburg
- Vertragsschluss mit dem Amt der Salzburger Landesregierung, Referat 5/05
- Bewirtschaftung prämienfähiger Flächen
- Teilnahme an ÖPUL-2023 Naturschutzmaßnahmen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Mehrfachantrag Landwirtschaft
- Projektbestätigung der Landesstelle
- Nachweise Saatgut/Projektauflagen
Bewertungskriterien
- Naturschutzfachliche Wertigkeit
- Regionaler Nutzen
- Umfang der Maßnahmen
- Beitrag zur Biodiversität
Beschreibung
In Salzburg stellt das Landesvertragsnaturschutzprogramm eine kontinuierlich verfügbare Zuschussmöglichkeit für landwirtschaftliche Betriebe, Privatpersonen, Unternehmen, Genossenschaften und sonstige Bewirtschafter:innen dar. Unter den Themen Umwelt-/Naturschutz, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Klimaschutz sowie Energieeffizienz werden naturschutzfachliche Bewirtschaftungsmaßnahmen gefördert. Ziel ist die Erhaltung und Steigerung der biologischen Vielfalt in prämienfähigen Flächen des Bundeslandes durch fachgerechte Pflege, Biotopstrukturanlage und Monitoring. Eine Teilnahme setzt den Abschluss eines Vertragsnaturschutzvertrages mit dem Referat 5/05 des Amtes der Salzburger Landesregierung sowie die Teilnahme an der ÖPUL-2023-Naturschutzmaßnahme voraus. Anträge können jederzeit eingereicht werden, wobei die Förderentscheidung nach fachlicher Bewertung der Projektqualität, des regionalen Nutzens, des Umfangs der Maßnahmen und des Beitrags zur Biodiversität erfolgt.
Förderfähig sind Aufwendungen für Pflegemaßnahmen, Neuanlage von Biotopen, Kontroll- und Monitoringkosten, Beratung und Projektvorbereitung. Nicht erstattungsfähig bleiben Immobilienanschaffungen, Schuldenausgleich und rückwirkende Kosten. Für die Antragstellung sind das ausgefüllte Antragsformular, der Mehrfachantrag Landwirtschaft, die Projektbestätigung der Landesstelle und Saatgut- sowie Auflagennachweise einzureichen. Antragsteller:innen profitieren von einem klar geregelten Verfahren, das Umwelt- und Klimaschutzziele mit einer nachhaltigen Bewirtschaftung verbindet und landwirtschaftliche Einkommen stützt.
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